Mietkürzung nach Brand

  • Hallo also erstmal zur Vorgeschichte:
    vor 2 Monaten hat es bei uns im Mehrfamilienhaus in einer Wohnung so schlimm gebrannt dass das komplette Haus (6 Etagen) geräumt wurde und das Haus für einige Zeit nicht bewohnbar war. Experten waren da es wurden Proben genommen und nach 2 1/2 Wochen war der Rauch soweit abgezogen und unsere Wohnung gereinigt dass wir wieder zurück durften. Der Vermieter hat uns kurz nach dem Brand mitgeteilt dass er sich meldet bezüglich einer Mietminderung, da wir ja längere Zeit dort nicht wohnen können.
    So jetzt (2 Monate später) hat er sich dann endlich gemeldet und verlangt die volle Miete für den Monat, hat sogar noch Mahngebühren draufgelegt. Natürlich ist uns allen klar dass wir nicht einfach die komplette Miete einbehalten können, wollten wir auch nich, wir haben lediglich auf einen Betrag vom Vermieter gewartet damit wir wissen wie viel Miete wir zahlen müssen. Meine Frage ist jetzt ob jemand schonmal so einen ähnlichen Fall hatte und uns irgendwelche Tipps geben kann was wir tun könnem bzw ob wir die volle Miete zahlen müssen oder nicht. :(

  • Hallo,
    ich würde eine Mietminderung durchführen in einem Prozentsatz, evtl. kann Google weiterhelfen. "Mahngebühren" gehen schon mal garnicht. Evtl. Mietmindereinnahmen wird mglw. die Gebäudeversicherung dem VM ersetzen.

  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Alles klar!!

  • wie genau gehe ich denn bei einer Mietkürzung vor? ich habe bereits den Mietverein angerufen aber da muss man ja Mitglied sein und abgesehen davon ist der nächste freie Termin am 11.2. und da ja jetzt ein Brief vom Vermieter kam muss es denke ich schnell gehen.. an wen kann man sich denn noch wenden außer den Mietverein?

  • Hier gibt es nur Meinungen und keine Rechtsberatung. Den Weg müssen Sie endweder selbst finden oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Ein RA mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht sollte es gerne sein.

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