Hey hey. Ich könnt eure Hilfe gebrauchen. Mein Vermieter möchte meine Mieter erhöhen. (Erhaltung der Wirtschaftlichkeit) Er sagt er kann es tun nach §558 BGB wenn:
- der Mietzins von Erhöhung nach den §559, §560 abgesehen seit einem Jahr unverändert ist.
- der verlangte Mietzins die üblichen Entgelte nicht übersteigt.
- Der Mietzins innerhalb von 3 Jahren, von Erhöhung nach §559, §560 abgesehen, nicht mehr als 15% (Hamburg)
erhöht wurde.
Den haben sie eine Mietspiegeltabelle beigelegt und fordern jetzt 7,04 statt vorher 6,40. (das ist der Durchschnitt für meine Wohnfläche+Baujahr und mit Bad und Sammelheizung)
Es wurde vor ca 2-3 Jahren die Miete erhöht wegen Grundsteuern. Das ist egal, oder?
Von der Verdi Mietrechtsberatung wurde mir gesagt die Tabelle reicht nicht man müsste genau schauen was in dem Mietspiegeltext zu den Merkmalen meiner Wohnung steht. Dazu finde ich leider nichts. Was muss ich da beachten?
Danke für eure Hilfe.