Rückwirkende Mieterhöhung & selstsame begründung

  • Guten Tag und hallo erstmal zusammen,

    Ich habe mich hier registiert weil ich mit meiner Vermieterin einiges an schererein hab.

    Sie will nun meine Miete erhöhen , was ansich ja rechtlich ok ist , leider hat sie bzw Ihr Vater dem dies gebäude gehörte seit ungefähr 20 Jahren eine menge Renovierungsarbeiten nicht gemacht , alte fenster nur teilweise getauscht (6/15) , eine austausch einer Badewanne die seit einzug kaum emalie besitzt und bereits beim einbau 1969 vorhanden war immer wieder verschoben.

    Dazu kommt eine Isolierung neuren Datums ( Vater und Tochter berufen sich auf 40 cm Klinkerbau wände) was dazu führt das die Heizkosten für mich als vollzeit berufstätige allein schon 70% der Nebenkosten ausmachen.

    Und zu allem überfluss will sie auch noch für die Nebenkosten abrechnung 2014 nun die Miete Rückwirkend auf 315 Euro festlegen (Vertrag sagt 268) weil Ihr Vater angeblich bei der Steuer die Wohung mit 315 Angeben hätte , was ja ein realer wert wäre (sei nu mal in dem bezug dahin gestellt)

    Ich muss zugeben ich wohne hier auch nur wegen der günstigen miete und weil ich wenig zuhause bin (Sa+So) und Abends.

    Nun ist meine Frage :
    1. Muss ich für den Steuerfehler Ihres Vaters gerade stehen oder kann ich mich da auf den Vertrag berufen ?
    2. Wenn Sie die miete erhöhen will , sind da 17% auf einen schlag überhaupt zulässig?
    3. Wie sieht das mit den notwendigen renovierungen aus? Muss sie überhaupt meinen "forderungen" zuhören?

    Mit freundlichem Gruß
    Und ein Sorry für den vielen Text.

    Joselyn

  • Hallo Joselyn,

    "Sie will nun meine Miete erhöhen , was ansich ja rechtlich ok ist , leider hat sie bzw Ihr Vater dem dies gebäude gehörte seit ungefähr 20 Jahren eine menge Renovierungsarbeiten nicht gemacht , alte fenster nur teilweise getauscht (6/15) , eine austausch einer Badewanne die seit einzug kaum emalie besitzt und bereits beim einbau 1969 vorhanden war immer wieder verschoben."
    - Wenn diese Mängel bereits bei Beginn des Mietverhältnisses (wann war das?), wäre dieser Zustand hinzunehmen.

    "Dazu kommt eine Isolierung neuren Datums ( Vater und Tochter berufen sich auf 40 cm Klinkerbau wände) was dazu führt das die Heizkosten für mich als vollzeit berufstätige allein schon 70% der Nebenkosten ausmachen."
    - Diese Aussage müsste detailliert hinterfragt werden.

    "Und zu allem überfluss will sie auch noch für die Nebenkosten abrechnung 2014 nun die Miete Rückwirkend auf 315 Euro festlegen"
    - Geht nicht. Allein können zukünftige mtl. Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund einer Jahres-BK-Abr. neu festgelegt werden (Jahres-BK geteilt durch 12).

    "Muss ich für den Steuerfehler Ihres Vaters gerade stehen oder kann ich mich da auf den Vertrag berufen ?"
    - Was geht Dich die Steuer ihres Vaters an?

    "Wenn Sie die miete erhöhen will , sind da 17% auf einen schlag überhaupt zulässig?"
    - Kommt drauf an, in welchem Bundesland Ihr seid.

    "Wie sieht das mit den notwendigen renovierungen aus? Muss sie überhaupt meinen "forderungen" zuhören?"
    - Die Vermieterin ist verpflichtet, die Mietsache auf ihre Kosten i.O. zu halten gem. § 535 BGB.

  • Danke für die Anwort,

    ich hab einiges ergänzt aufgrund des kommentars darunter.


    "Sie will nun meine Miete erhöhen , was ansich ja rechtlich ok ist , leider hat sie bzw Ihr Vater dem dies gebäude gehörte seit ungefähr 20 Jahren eine menge Renovierungsarbeiten nicht gemacht , alte fenster nur teilweise getauscht (6/15) , eine austausch einer Badewanne die seit einzug kaum emalie besitzt und bereits beim einbau 1969 vorhanden war immer wieder verschoben."
    - Wenn diese Mängel bereits bei Beginn des Mietverhältnisses (wann war das?), wäre dieser Zustand hinzunehmen.
    + Der Vertrag besteht nun seit 1990 , die nicht schließenden Fenster wurden bei mehreren gelegenheiten dem Vermieter , Ihrem Vater auch schriftlich mitgeteilt seit ca. 2009. Dies wurde dann 2013 durch die 6 der 15 fenster nur in dieser Wohung und einige Fenster in anderen wohungen umgesezt. Die verbliebenen Fenster wurden durch füllmaterial erstmal abgedichtet mit den worten , das weitere sanierungen der Fenster 2014 folgen.
    Dies passierte wie erwartet nicht , weder Vater noch Tochter wollen davon was wissen. wärend dieses gesprächs das leider immer wieder aufkommt , erst schriftlich dan Telefonisch kam das mit der Mieterhöhung auch zur sprache und zitat: Die Wohung richtig sanieren würde Sie erst wenn ich ausgezogen wäre.....


    "Dazu kommt eine Isolierung neuren Datums ( Vater und Tochter berufen sich auf 40 cm Klinkerbau wände) was dazu führt das die Heizkosten für mich als vollzeit berufstätige allein schon 70% der Nebenkosten ausmachen."
    - Diese Aussage müsste detailliert hinterfragt werden.


    "Und zu allem überfluss will sie auch noch für die Nebenkosten abrechnung 2014 nun die Miete Rückwirkend auf 315 Euro festlegen"
    - Geht nicht. Allein können zukünftige mtl. Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund einer Jahres-BK-Abr. neu festgelegt werden (Jahres-BK geteilt durch 12).
    + Dies wurde für dieses Jahr bereits getätigt da die nebenkosten ständig steigen , wurden die angepasst.

    "Muss ich für den Steuerfehler Ihres Vaters gerade stehen oder kann ich mich da auf den Vertrag berufen ?"
    - Was geht Dich die Steuer ihres Vaters an?
    + Nach Ihrer aussage , wäre ja für das vergangene Jahr 2014 , 315 Euro realler und nachvollziehbarer als die 268 die ich laut vertrag zahle. Und rechte mir vor , das ich ja das mit der erhöhung ja alles besten wäre somit und ich nur die nachzahlung zu leisten hätte ( Mir Vertragsmiete wäre es eine rückzahlung)


    "Wenn Sie die miete erhöhen will , sind da 17% auf einen schlag überhaupt zulässig?"
    - Kommt drauf an, in welchem Bundesland Ihr seid.
    + Gerade mal prüft , das liegt wohl im rahmen leider , 20% sind kappungsgrenze.

    "Wie sieht das mit den notwendigen renovierungen aus? Muss sie überhaupt meinen "forderungen" zuhören?"
    - Die Vermieterin ist verpflichtet, die Mietsache auf ihre Kosten i.O. zu halten gem. § 535 BGB.[/QUOTE]
    + Dies wird leider seit jahren nicht gemacht , angefangen bei undichten holzfenstern bis zur beim einbau verbaute orginal badewanne die bereits rau ist wie ein Reibeisen weil die emaile ab ist.

  • Die Vermieterin ist verpflichtet, die Mietsache auf ihre Kosten i.O. (d.h. vertragsgerechten Zustand) zu halten gem. § 535 BGB. Ich würde per Einwurfeinschreiben die Mängel tabellarisch auflisten, seit wann sie ihr bekannt sind, und sie auffordern, unter Verweis auf den genannten § diese zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

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