Danke für die Anwort,
ich hab einiges ergänzt aufgrund des kommentars darunter.
"Sie will nun meine Miete erhöhen , was ansich ja rechtlich ok ist , leider hat sie bzw Ihr Vater dem dies gebäude gehörte seit ungefähr 20 Jahren eine menge Renovierungsarbeiten nicht gemacht , alte fenster nur teilweise getauscht (6/15) , eine austausch einer Badewanne die seit einzug kaum emalie besitzt und bereits beim einbau 1969 vorhanden war immer wieder verschoben."
- Wenn diese Mängel bereits bei Beginn des Mietverhältnisses (wann war das?), wäre dieser Zustand hinzunehmen.
+ Der Vertrag besteht nun seit 1990 , die nicht schließenden Fenster wurden bei mehreren gelegenheiten dem Vermieter , Ihrem Vater auch schriftlich mitgeteilt seit ca. 2009. Dies wurde dann 2013 durch die 6 der 15 fenster nur in dieser Wohung und einige Fenster in anderen wohungen umgesezt. Die verbliebenen Fenster wurden durch füllmaterial erstmal abgedichtet mit den worten , das weitere sanierungen der Fenster 2014 folgen.
Dies passierte wie erwartet nicht , weder Vater noch Tochter wollen davon was wissen. wärend dieses gesprächs das leider immer wieder aufkommt , erst schriftlich dan Telefonisch kam das mit der Mieterhöhung auch zur sprache und zitat: Die Wohung richtig sanieren würde Sie erst wenn ich ausgezogen wäre.....
"Dazu kommt eine Isolierung neuren Datums ( Vater und Tochter berufen sich auf 40 cm Klinkerbau wände) was dazu führt das die Heizkosten für mich als vollzeit berufstätige allein schon 70% der Nebenkosten ausmachen."
- Diese Aussage müsste detailliert hinterfragt werden.
"Und zu allem überfluss will sie auch noch für die Nebenkosten abrechnung 2014 nun die Miete Rückwirkend auf 315 Euro festlegen"
- Geht nicht. Allein können zukünftige mtl. Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund einer Jahres-BK-Abr. neu festgelegt werden (Jahres-BK geteilt durch 12).
+ Dies wurde für dieses Jahr bereits getätigt da die nebenkosten ständig steigen , wurden die angepasst.
"Muss ich für den Steuerfehler Ihres Vaters gerade stehen oder kann ich mich da auf den Vertrag berufen ?"
- Was geht Dich die Steuer ihres Vaters an?
+ Nach Ihrer aussage , wäre ja für das vergangene Jahr 2014 , 315 Euro realler und nachvollziehbarer als die 268 die ich laut vertrag zahle. Und rechte mir vor , das ich ja das mit der erhöhung ja alles besten wäre somit und ich nur die nachzahlung zu leisten hätte ( Mir Vertragsmiete wäre es eine rückzahlung)
"Wenn Sie die miete erhöhen will , sind da 17% auf einen schlag überhaupt zulässig?"
- Kommt drauf an, in welchem Bundesland Ihr seid.
+ Gerade mal prüft , das liegt wohl im rahmen leider , 20% sind kappungsgrenze.
"Wie sieht das mit den notwendigen renovierungen aus? Muss sie überhaupt meinen "forderungen" zuhören?"
- Die Vermieterin ist verpflichtet, die Mietsache auf ihre Kosten i.O. zu halten gem. § 535 BGB.[/QUOTE]
+ Dies wird leider seit jahren nicht gemacht , angefangen bei undichten holzfenstern bis zur beim einbau verbaute orginal badewanne die bereits rau ist wie ein Reibeisen weil die emaile ab ist.