Außerordentliche Kündigung - was genau ist gemeint??

  • Hallo liebe Foren-Teilnehmer,

    ich bin neu hier und würde mich gerne über etwas informieren was ich nicht ganz verstehe.

    Zur Sache:
    Wir wohnen seit Dezember 2008 in einer Doppelhaushälfte (andere Seite steht leer, Ortsrand - keine direkten Nachbarn)die von einem älteren Ehepaar vermietet wird.
    Wir sind mit unserem Schäferhund Neo eingezogen, Anfang 2010 kam eine Hündin dazu, weil sich mein Dad nicht mehr um sie kümmern kann. Wir haben nicht erneut um Erlaubnis gefragt, da wir dachten die "Erlaubnis zur Hundehaltung" die beim Einzug mündlich erteilt wurde, gilt. Die Hündin hat auch bis jetzt niemanden gestört.

    Anfang November 2010 sind wir zum Mieterverein gegangen, da ich die Willkür und Bosheit der Vermieterin nicht mehr ausgehalten habe. Die Frau betritt permanent (ca. 3 -5 x im Monat) unser eingezäuntes gemietetes Grundstück, ich habe sie beim Kruschteln im Carport erwischt. Unser Zaun wurde ohne jegliche Vorankündigung an einem Freitagabend entfernt!! Ich habe die Frau höflich angesprochen dass uns diese Willkür Stress bereitet, und sie sich doch bitte wie im Vertrag steht anmelden möchte. Darauf sind wir als junge Rotzlöffel bezeichnet worden, denen Sie überhaupt nix sagen muss, weil es ihr Haus ist. Was wir uns überhaupt einbilden, sie kann auf ihrem Grund machen was sie will. Duzen tut sie uns auch... und so weiter, kein normales Gespräch möglich.

    Der Mieterbund hat einen Brief geschrieben, Sie möge diesen Hausfriedensbruch unterlassen und sich Vertragsgemäß anmelden.

    Darauf kam ein Brief zurück, in dem sie alles abstreitet, sie sei niemals auf dem Grundstück gewesen, hätte uns nie beleidigt (zum Glück gibt es eine Dokumentation, Fotos, und vor allem zwei Zeugen vor denen Sie damit geprahlt hat, hier zu tun was sie will).
    Anbei stand in dem Brief wörtlich " Wegen unerlaubter Hundehaltung wird eine Abmahnung erteilt. Der Zweithund muss bis 20.12.2010 entfernt werden, ansonsten ist der Vermieter BERECHTIGT eine AUSSERORDENTLICHE Kündigung auszusprechen "

    So jetzt meine Hauptfrage: WAS bedeutet Berechtigt (es steht nicht da dass gleich Kündigung folgt) und was bedeutet Ausserordentliche Kündigung?? Ist das eine Fristlose oder eine mit normaler Kündigungsfrist?
    Zur Info: Wir werden die Hündin natürlich nicht weggeben, das wäre ja sehr herzlos.

    VIELEN LIEBEN DANK schon mal für Ihre Antworten

    Melanie

  • Zitat

    ... da wir dachten die "Erlaubnis zur Hundehaltung" die beim Einzug mündlich erteilt wurde, gilt

    Da liegt schon einmal wieder sprichwörtlich 'der Hund begraben'. Eine unerlaubte Hundehaltung stellt eine Vertragsverletzung dar und berechtigt den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses.

    Was sagt denn der Mietvertrag zur Hundehaltung?

    Sicherlich ist auch eine mündlich erteilte Genehmigung für den Vermieter bindend. Allerdings wäre hier unter Umständen zu beweisen, dass

    a) die Hundehaltung überhaupt erteilt
    b) die Genehmigung auch auf einen Zweithund übertragen werden darf.

    Dies sind auch die Gründe, warum man sich Genehmigungen zur Hundehaltung schriftlich erteilen lassen sollte.

    Für Euch spricht die Art und die Lage des Objekts. Denn um eine erteilte Genehmigung für eine Hundehaltung zu entziehen, muss der Vermieter schon trifftige Gründe angeben.

    Zitat

    ... denen Sie überhaupt nix sagen muss, weil es ihr Haus ist. Was wir uns überhaupt einbilden, sie kann auf ihrem Grund machen was sie will

    Das ist natürlich völliger Blödsinn. Hier habt Ihr schon richtig gehandelt.

  • Schön dass Sie uns zur Seite stehen und sagen, dass es richtig war, das Verhalten der Vermieterin zu unterbinden. Trotzdem ist genau seit dessen dieses Hundetheater... als Rache oder aus Bosheit halt eben, weil wir uns gewehrt haben. Aber ich lass mir auch nicht mehr alles gefallen!

    Also vielen Dank schon mal für die Antwort, aber das löst noch nicht das eigentliche Problem: Ist die "außerordentliche Kündigung" jetzt eine fristlose oder fristgemäße ?
    Wäre wichtig, damit wir wissen, wie lange wir dann nach dem Abmahnungstermin 20. 12 noch Zeit haben...
    und der Mieterbund lässt sich immer so lange Zeit zum Antworten... bin mal gespannt was die schreiben...

    NAJA... wird schon gut gehen *keep smiling*

  • Eine 'außerordentliche Kündigung' ist eine fristlose Kündigung. Und diese setzt zunächst eine Abmahnung voraus. Eine Abmahnung habt ihr zwar erhalten. Ob aber die Vermieterin den nächsten Schritt wagt, kann nur abgewartet werden.

  • Ja, ich hoffe dann mal dass das noch 2 bis 3 Monate gut geht. Ich habe auch viel gelesen jetzt über das Problem. Es heisst dass aufgrund der längeren Duldung und der unbegründeten plötzlichen Abneigung gegen den Hund kaum eine Aussicht auf fristlose Kündigung des Vermieters für diesen besteht. Ich denke ich werde Ende des Monats von uns aus eine Kündigung schreiben, dann wird sie hoffentlich die paar Monate noch Ruhe geben.
    Das nächste Theater folgt ja dann bei der Kautionsrückzahlung. Die hat sie wie ich jetzt weiß den letzten beiden Mietern auch nicht zurückgezahlt, das ganze Geld wäre für eine "Endrenovierung nach Auszug" drauf gegangen... kann ich nicht glauben, da die Böden alle älter sind, da ist nix angeblich ausgetauscht worden. Leider hatten diese keine Zeugen und konnten wohl nix mehr machen.

    Gibt es eigentlich da irgendwelche SACHVERSTÄNDIGEN oder sowas die man bei der Übergabe mitnehmnen kann damit die den Zustand der Wohnung bezeugen? Ich möchte da schon auf Nummer Sicher gehen.

    Liebe Grüße nochmal

  • Zitat

    das ganze Geld wäre für eine "Endrenovierung nach Auszug" drauf gegangen

    So einfach ist das auch nicht. Was sagt denn der Mietvertrag? Also: wie wurde die Wohnung übergeben und wie ist diese zurück zu geben?

    Ihre Vermieterin kann nicht einfach so ohne weiteres die Kaution verwenden um die Wohnung renovieren zu lassen. Die Kaution ist kein Freibrief.

  • Gibt es eigentlich da irgendwelche SACHVERSTÄNDIGEN oder sowas die man bei der Übergabe mitnehmnen kann damit die den Zustand der Wohnung bezeugen?


    Ja, "irgendwelche" Sachverstängige gibt es, sie werden wohl über zweitausend Euronen kosten...
    Übrigens hast Du Gruwo's Frage nach der Tierhalterklausel im MV noch nicht beantwortet.

  • Hm... na dass die Kaution kein Freibrief ist weiß ich auch, aber sagen Sie das mal einer griesgrämigen Bäuerin, die von Verträgen keine Ahnung hat... :( da haben wir uns schon was eingehandelt.

    Zu der Frage wegen der Tierhalter-Klausel: es steht drin, dass Tierhaltung, ausgenommen von Kleintieren, der Erlaubnis der Vermieter bedarf. (Also das ist ein vorgedruckter Mietvertrag, ich denke da passt schon alles, abgesehen davon dass die Frau den Inhalt nicht mal kennt...)

    Sorry, ich habe die Frage deswegen nicht mehr beantwortet,da ich ja eigentlich nur wissen wollte, welche Art der Kündigung ich nach diesem Wortlaut erwarten muss.
    Ich denke, wir erwarten die Kündigung sowieso und somit unseren Auszug, es ist nur die Frage ob gleich Anfang Januar (also fristlos nach Ablauf der Abmahnungsfrist), oder erst in drei Monaten fristgerecht.

    Zur Übernahme / - gabe des Hauses: Wir zogen in ein durchschnittlich ordentliches Haus ein, etwas dreckig, aber sonst ok, es gibt einige kleinere Mängel, die uns erst später aufgefallen sind, die haben wir selbst beseitigt. Ausziehen werden wir in sehr gutem Zustand, die Böden sind sauberer als vorher, die Türen haben wir selbst auf Vordermann gebracht und die Wände werden auch frisch gestrichen, auch wenn wir nicht müssten. Wir werden das Haus in einem gleichwertigen, fast besseren Zustand zurückgeben. Ich glaube das ist auch nicht das Problem, es ist eher das Problem, dass die Frau nicht kapiert dass die Kaution zurückzugeben ist, und nicht sowas wie eine Provision ist.

    *das muss alles völlig bescheuert klingen... wie konnten wir nur da reingeraten*

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