Hallo Leute!
Ich beziehe im Februar eine neue 1-Zimmer-Wohnung und habe erst im Nachhinein über den Vormieter erfahren, dass das Deckenlicht nicht funktioniert (Es ist anscheinend nicht der Lichtschalter). Die offizielle Wohnungsübergabe steht noch aus. DIese wird von Seiten des Vermieters über die DGIM abgewickelt. Ich werde diesen Mangel auf jeden Fall ansprechen, jedoch habe ich keine Ahnung, ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, dieses Licht instand zu setzen. Habe ich quasi ein Recht auf Beleuchtung in meiner Wohnung oder müsste ich für die Reparatur selbst aufkommen, wenn ich eine funktionierende Deckenlampe haben möchte ?
Danke schon mal für eure Hilfe,
LG Timo