Beiträge von Timo87

    Der Vormieter sagte mir, dass diese Lampe auch bei ihm schon nicht ging und es sogar schon einmal einen - erfolglosen - Versuch gab das Problem zu beheben. Er hat sich dann damit abgefunden und eben ein paar Standleuchten aufgestellt. Ich gehe also davon aus, dass man nicht nur die Glühbirne wechseln muss ;) Kann ich also dennoch darauf beharren, dass der Vermieter das Problem behebt ? Habe ich einen rechtlich fundierten Anspruch darauf ?

    Hallo Leute!

    Ich beziehe im Februar eine neue 1-Zimmer-Wohnung und habe erst im Nachhinein über den Vormieter erfahren, dass das Deckenlicht nicht funktioniert (Es ist anscheinend nicht der Lichtschalter). Die offizielle Wohnungsübergabe steht noch aus. DIese wird von Seiten des Vermieters über die DGIM abgewickelt. Ich werde diesen Mangel auf jeden Fall ansprechen, jedoch habe ich keine Ahnung, ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, dieses Licht instand zu setzen. Habe ich quasi ein Recht auf Beleuchtung in meiner Wohnung oder müsste ich für die Reparatur selbst aufkommen, wenn ich eine funktionierende Deckenlampe haben möchte ?

    Danke schon mal für eure Hilfe,

    LG Timo

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