Guten Tag,
ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen den richtigen Bereich im Forum gefunden habe. ![]()
Anfang des Jahres haben meine Freundin und ich der Verwaltung über deren Internetpräsenz ein Mängelmeldung abgegeben mit folgenden Punkten:
- Kein Kaltwasser im Waschbecken
- Warmwasser mit äußerst wenig Druck und geringer Durchflussmenge in der Badewanne
- Fenster im Schlafzimmer um ca. 1-2 cm nach unten versetzt (Es zieht kalt)
- Einbruchsspuren an der Wohnungstür (deutlich erkennbar)
- Keinen Keller
- Haustür schließt nicht von selbst
Die Verwaltung möchte par tout nicht reagieren. Meine Anliegen per Telefon werden stets an die Technik weitergeleitet. Am Samstag schickte ich einen Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Verwaltung, damit zumindest wir von unserer Seite einen Nachweis des Informationsfluss erbringen können.
Jetzt zu meinen Fragen.
Ab wann darf ich Mietminderung geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Bei einigen Mängeln (Kein Kaltwasser zum Beispiel), sollte der Handlungsbedarf doch eine erhöhte Priorität haben. Ab wann darf ich selbst jemanden beauftragen und mir das Geld von der Verwaltung wieder holen bzw. könnte ich dafür den Notdienst der Verwaltung kommen lassen?
Ich bin auf diesem Gebiet noch recht unerfahren und kenne mich daher wenig aus. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps oder Ratschläge geben.
Beste Grüße,
Beholder