Diverse Mängel in der Wohnung. Verwaltung reagiert nicht.

  • Guten Tag,

    ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen den richtigen Bereich im Forum gefunden habe. :)

    Anfang des Jahres haben meine Freundin und ich der Verwaltung über deren Internetpräsenz ein Mängelmeldung abgegeben mit folgenden Punkten:

    • Kein Kaltwasser im Waschbecken
    • Warmwasser mit äußerst wenig Druck und geringer Durchflussmenge in der Badewanne
    • Fenster im Schlafzimmer um ca. 1-2 cm nach unten versetzt (Es zieht kalt)
    • Einbruchsspuren an der Wohnungstür (deutlich erkennbar)
    • Keinen Keller
    • Haustür schließt nicht von selbst

    Die Verwaltung möchte par tout nicht reagieren. Meine Anliegen per Telefon werden stets an die Technik weitergeleitet. Am Samstag schickte ich einen Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Verwaltung, damit zumindest wir von unserer Seite einen Nachweis des Informationsfluss erbringen können.

    Jetzt zu meinen Fragen.

    Ab wann darf ich Mietminderung geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe?

    Bei einigen Mängeln (Kein Kaltwasser zum Beispiel), sollte der Handlungsbedarf doch eine erhöhte Priorität haben. Ab wann darf ich selbst jemanden beauftragen und mir das Geld von der Verwaltung wieder holen bzw. könnte ich dafür den Notdienst der Verwaltung kommen lassen?

    Ich bin auf diesem Gebiet noch recht unerfahren und kenne mich daher wenig aus. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps oder Ratschläge geben.


    Beste Grüße,

    Beholder

  • Hallo Beholder,
    wie lange wohnt Ihr bereits in der Wohnung?
    Gibt es ein Übernahmeprotokoll vom Mietbeginn?
    Falls ja, was ist darin über die Mängel vermerkt und evtl. auch über deren Behebung bzw. Akzeptanz?

  • Hallo Berny,

    danke für die Antwort!

    Übergabe war Mitte Dezember. Mietbeginn am 01.01.16. Einzug ist am kommenden Samstag (30.01.16). Wir haben der Verwaltung zunächst eine Frist bis zum Einzugstermin gesetzt.

    Ein Übergabeprotokoll wurde ausgefüllt. Wurde von der Verwaltung mitgebracht und auch aufgeschrieben.

    Zur Akzeptanz oder Behebung kann ich zunächst nichts sagen, da das Protokoll bei meiner Freundin liegt. (Wir ziehen zusammen) Bei der Übergabe wurde uns zu dem Mangel mit dem Fenster gesagt, dass ein Handwerker kommen wird, wenn eine Reparatur notwendig ist.

    Die Mängel zu den Sanitäranlagen im Bad wurden erst im nachhinein festgestellt. Wir haben getestet, ob Wasser kommt und das tat es auch. Nachträglich haben wir dann erst nur Kaltwasser getestet und bemerkt, dass dort nichts kommt. Gleiches mit der Badewanne, auch erst im nachhinein festgestellt.

    Kann man daraus schon irgendwas brauchbares ziehen und eine Aussage treffen?


    Grüße

  • Kein Kaltwasser im Waschbecken

    Nachgeschaut, ob das Eckventil evtl. zugedreht ist?

    Warmwasser mit äußerst wenig Druck und geringer Durchflussmenge in der Badewanne

    Bekommt ihr das Warmwasser von der Zentralheizung, oder habt ihr ein eigenes Heßwassergerät?

    Einbruchsspuren an der Wohnungstür (deutlich erkennbar)

    Das dürfte kein Mangel sein, vielleicht hatte der Vormieter den Schlüssel verloren?

    Keinen Keller

    Was ist laut Mietvertrag vereinbart/vermietet? Gibt es zu jeder Wohnung einen Keller, oder hat ein anderer Mieter euren Keller requiriert?

    Haustür schließt nicht von selbst

    Haben andere Mieter daran gefummelt?

    • Kein Kaltwasser im Waschbecken
    • Warmwasser mit äußerst wenig Druck und geringer Durchflussmenge in der Badewanne
    • Fenster im Schlafzimmer um ca. 1-2 cm nach unten versetzt (Es zieht kalt)
    • Einbruchsspuren an der Wohnungstür (deutlich erkennbar)
    • Keinen Keller
    • Haustür schließt nicht von selbst


    Kalt/Warmasser: Ist sicher evtl. ein Grund für Mietminderung hört sich aber eher danach an das ein Ventil zugedreht ist
    Fenster: Sollte repariert werden, wie angekündigt. Mietminderung höchstens marginal (ein Klebeband wirkt wunder;)
    Einbruchsspuren: Solange die Tür funktioniert ist das kein Grund
    Kein Keller: Wenn keiner vermietet wurde, kann man auch nicht drauf bestehen
    Haustür: Sicher kein Grund für eine Mietminderung.

    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das sich die Verwaltung quer stellt, die Kaltwasserversorgung kurzfristig herzustellen?
    Erst mal cool bleiben.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (28. Januar 2016 um 13:27)

  • Danke für die Antworten!

    Ich muss mich vorab entschuldigen und eine meiner Aussagen etwas einschränken, da ich diese falsch formuliert habe. Wenn wir den Wasserhan im Waschebecken aufdrehen, dann kommt dort Wasser, aber so wenig, damit man sich damit nicht mal die Hände waschen kann. Unter dem Waschbecken haben wir auch unseren Waschmaschinenanschluss. Drehen wir dort den Hahn auf, gelangen wir zum selben Ergebnis. Ergo sollte es eventuell am Rohr liegen.

    Mainschwimmer:

    Nachgeschaut, ob das Eckventil evtl. zugedreht ist?

    Alles aufgedreht.

    Bekommt ihr das Warmwasser von der Zentralheizung, oder habt ihr ein eigenes Heßwassergerät?
    Wir haben eine Kombitherme und einen Durchlauferhitzer in der Küche bei der wir zwischen den Stufen "e" und "I" wählen können

    Das dürfte kein Mangel sein, vielleicht hatte der Vormieter den Schlüssel verloren?

    Dazu kann ich keine Aussage treffen. Ob es ein Mangel ist, ist eine gute Frage. Was feststeht ist, dass es das Sicherheitsgefühl in der Wohnung stark einschränkt. Aber das ist vermutlich subjektiv?

    Was ist laut Mietvertrag vereinbart/vermietet? Gibt es zu jeder Wohnung einen Keller, oder hat ein anderer Mieter euren Keller requiriert?

    Speziell ist dazu nichts im Vertrag vereinbart. Bei der Übergabe wurde uns jedoch einer zugesichert. Die Kellerräume wurden zudem besichtigt und 3 leerstehende Keller vorgefunden. Jedoch waren Schlösser davor, aber keine Namen oder Nummer, die eine Zuweisung zu einem bestimmten Mieter ermöglichen. Alle Nachbarn haben Keller und einige mussten dort auch ewig hinterherrennen.

    Haben andere Mieter daran gefummelt?

    Wissen wir nicht. :)

  • Speziell ist dazu nichts im Vertrag vereinbart. Bei der Übergabe wurde uns jedoch einer zugesichert. Die Kellerräume wurden zudem besichtigt und 3 leerstehende Keller vorgefunden. Jedoch waren Schlösser davor, aber keine Namen oder Nummer, die eine Zuweisung zu einem bestimmten Mieter ermöglichen. Alle Nachbarn haben Keller und einige mussten dort auch ewig hinterherrennen.


    Ihr habt nur dann Anrecht auf einen Kellerraum, wenn dies ausdrücklich im MV vereinbart ist. Ansonsten wäre Nutzung von Kellerräumen reiner Goodwill des VM. Ist übrigens wo ich als Mieter wohne und ich woanders vermiete genauso.

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