Nebenkostenabrechnung.

  • Guten Abend!

    Ich habe da mal eine Frage.

    Habe gewohnt in einer Wohnung 01.05.13 - 31.10.15!

    Bekam die erste Nebenkostenabrechung NICHT (Zeit wäre bis 31.12.14 meines Wissens)

    Es kam die Abrechnung von 2014...am 27.12.15 (Zeit bis 31.12.15) Soll 329€ nachzahlen.

    Meine Frage: Wie lange habe ich Widerspruchsfrist? Im Brief steht 4 Wochen nach Erhalt des Briefes!

    Habe Telefoniert mit der Firma und gefragt ob ich die Abrechnung von 2013 auch bekomme...die sagen ja...ich fühle mich so als ob sie die Kosten mit zu genommen haben, da ich keine Abrechung bekommen habe.

    Punkte in der Abrechung sind:

    Aufzug
    Aufzug telefon
    Grundsteuer
    Straßenreinigung
    Versicherungen
    Müll wohnen
    Müll Gewerbe
    Hausreinigung
    Allgemeinstrom
    Kabel-tv
    Verwaltungskosten
    mirol

    Könnt ihr mir einige Tipps geben, zwecks der abrechung die fehlt und zu der Widerspruchsfrist? vielen dank im vorraus

  • Wie lange habe ich Widerspruchsfrist?

    Bis 12 Monate nach Zugang der Abrechnung kannst Du noch Einspruch erheben.

    Die Abrechnung für 2013 kannst Du noch fordern.

  • Hallo MaikWms,

    "Habe gewohnt in einer Wohnung 01.05.13 - 31.10.15! Bekam die erste Nebenkostenabrechung NICHT (Zeit wäre bis 31.12.14 meines Wissens)"
    - Du meinst, die Frist lief am 31.12.14 ab. Die geleisteten BK-Vz kannste zurückfordern.

    "Es kam die Abrechnung von 2014...am 27.12.15 (Zeit bis 31.12.15) Soll 329€ nachzahlen."
    - Terminlich ok, jedoch ob rechnerisch müsste überprüft werden.

    "Wie lange habe ich Widerspruchsfrist? Im Brief steht 4 Wochen nach Erhalt des Briefes!"
    - 365 Tage nach Erhalt.

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