Kaution lässt lange auf sich warten

  • Hallo Liebe Forum Freunde des Mietrechts.

    Ich hätte eine Frage bezüglich meiner noch erstattenen Kaution.
    Oktober 2014 eröffneten wir ein Restaurant.Wir haben mit dem Vermieter einen Vertrag unterschrieben das die Kaution 3 Kaltmieten beträgt. Alles gut soweit. Es wurde auf sein Konto überwiesen, alles schön und gut. Nun seit April 2015 betreiben wir leider das Restaurant nicht mehr, wegen einer privaten Tragödie. Also lief das Restaurant die letzten 3 Monaten von 2014 und die ersten 3 Monate von 2015. Mein Vermieter hat bis heute noch keine Kaution zurückbezahlt. Das heisst, es sind schon knapp 9 Monate her. Es gab keine Mietrückstände, Nebenkostenabrechnung hat er bereits von 2014 überreicht, aber ich möchte die Kaution und nicht die NKA. Also es lief alles wie im Mietvertrag verlangt war. Es gab keine Arbeiten, bzgl. Bauarbeiten, Schäden, Renovierungen usw...,
    Auf unserem Vertrag das wir damals beide vor Ort unterschrieben haben ist eindeutig nur von der Zahlung von 3 Kaltmieten zu lesen, also es steht nichts davon wann er dazu verpflichtet ist es zurückzuzahlen oder sonstiges.

    Meine Frage an Euch!!!! was soll ich tun und wielange hat der Vermieter denn tatsächlich das Recht die Kaution zu behalten? (Kurze Anmerkung: Der Vermieter ist sehr deklaratorisch)

  • Nun seit April 2015 betreiben wir leider das Restaurant nicht mehr,

    Wurde der Vertrag gekündigt?

    Wenn ja zu wann bzw. zu wann war/ist das laut Vertrag möglich?

    Anmerkung:

    Für Mietverträge über Gewerberäume das Mietrecht nicht bzw. nur sehr eingeschränkt.

  • Also der Mietvertrag wurde zum 11.04.2015 gekündigt da nun ein anderer Pächter das Lokal betreibt.


    M.W. ist im Gewerbemietrecht die Kündigungsfrist mindestens 3 Monate zum Quartalsende; ich schätze mal, dass es also zum 30.06.15 war - oder der Nachmieter hatte bereits zum 12.04.15 zahlend übernommen.
    Spätestens zum 31.12.15 rsp. 12.10.15 müsste der ehem.VM Dir die Kaution zurückzahlen. Wenn nicht. anmahnen mit Fristsetzung, falls erfolglos, Mahnbescheid beantragen beim zuständigen Mahngericht entsprechend Objekt-Ort oder evtl. Gerichtsstandvereinbarung (Google oder ein Anruf beim örtl. Amtsgericht helfen weiter).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. Januar 2016 um 23:05)

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