Pfändungsbescheid: Schulden mit Kaution begleichen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    einer meiner Mieter hat vor einiger Zeit Privatinsolvenz angemeldet. Die Miete wird seitdem vom Jobcenter bezahlt.
    Heute morgen stand ein Gerichtsvollzieher vor meiner Türe und übergibt mir einen Pfändungsbescheid:

    Mein Mieter hat offene Rechnungen beim Stromanbieter seiner alten Wohnung. Anscheinend hat der insolvente Mieter bei seiner Vermögensaufstellung seine (privat bezahlte) Kaution hinterlegt. Der Stromanbieter fordert nun den offenen Betrag (inzwischen aufgrund Mahnkosten etc. auf den dreifachten Wert gestiegen) von der Kaution. Da mir der Bescheid persönlich übergeben wurde und ich als Gläubiger eingetragen bin, muss ich handeln.

    Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist und ob ich die Kaution hierfür verwenden muss. Nach meinem Verständnis dient die Kaution als "Pfand" beim Vermieter, so dass nach Beendigung des Mietverhältnisses nötige außerordentliche Reparaturen durchgeführt werden können. Der Restbetrag bzw. bei Schadenfreiheit der gesamte Betrag wird anschließend an den Mieter zurückgezahlt.

    Ich bedanke mich für Hinweise oder Tipps, wie ich da weitervorgehen soll.

    MfG
    vermieter50


  • Ich bedanke mich für Hinweise oder Tipps, wie ich da weitervorgehen soll.

    MfG
    vermieter50

    Hallo,

    ja das ist möglich, allerdings erst nach Beendigung des Mietverhälnisses.

    Bitte lies dir das hier aufmerksam durch:

    http://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI7620805.html

    Sollte die Mietkaution als Kautionssparbuch angelegt sein, wäre die Bank in der Verpflichtung, es gilt in jedem Fall, das Schuldnerverzeichnis des Mieter zu prüfen, hier könnte es Differenzen zur tatsächlich gezahlten Kaution geben.

    Gruß

    BHShuber

  • Der Restbetrag bzw. bei Schadenfreiheit der gesamte Betrag wird anschließend an den Mieter zurückgezahlt.

    Und genau diesen Betrag, der nach Befriedigung Deiner Ansprüche übrig bleibt, darfst Du dem Mieter nicht erstatten, sondern mußt ihn an den Gläubiger des Mieter zahlen.

    Also für Dich kein "Verlust".

  • Die Kaution bleibt bis zum Auszug bei Dir. Ich nehme mal an, Du hast ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten, das musst Du nach
    Vorschrift -ist im Schreiben genau angegeben - ausfüllen und an den Solv-Verwalter zurückgeben. Nach Auszug des Mieters alle Verbindlichkeiten des Mieteers von der Kaution abziehen, den Rest an den Ins.Verwalter - oder Gerichtsvollzieher- jedenfalls an denjenigen, der Dir das Schreiben ausgehändigt hat.

  • Die Kaution bleibt bis zum Auszug bei Dir. Ich nehme mal an, Du hast ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten, das musst Du nach Vorschrift - ist im Schreiben genau angegeben - ausfüllen und an den Solv-Verwalter zurückgeben. Nach Auszug des Mieters alle Verbindlichkeiten des Mieteers von der Kaution abziehen, den Rest an den Ins.Verwalter - oder Gerichtsvollzieher- jedenfalls an denjenigen, der Dir das Schreiben ausgehändigt hat.


    So ist auch mein Kenntnisstand.

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