Beiträge von Tobi78

    So, im Mietvertrag steht

    " den Betrag von 80€, maximal jährlich 6% der Jahreskaltmiete, nicht übersteigen"

    außerdem steht:

    Zur Instandsetzung der Mietsache ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn feststeht, dass der Schaden nicht durch Verschulden des Mieters entstanden ist!

    Also ich habe kein Problem Sachen zu bezahlen, die nunmal halt abnutzen, oder die ich selbst kaputt gemacht habe, aber der Tischler meinte zu mir: Die Türen hängen mit der Zeit halt mal durch!
    So ganz sehe ich es nicht ein, den Betrag von 70€ zu bezahlen!
    Was meint ihr?

    Hallo Mietrechtgemeinde,

    Meine Wohnungstür schloss schlecht und schliff auch ein wenig auf dem Boden!
    Ich rief den Vermieter an und dieser beauftragte eine Firma, die die Tür einstellte, der Tischler meinte zu mir, das man diese Türen ab und an einstellen muss, weil die sich aushängen.
    Außerdem wurde durch diese Tür mal eingebrochen(nicht bei mir) d.h. die ist sowieso schon geflickt!

    Jetzt bekomme ich vom Vermieter eine Rechnung!
    Muss ich diese bezahlen?

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