Guten Tag,
folgende Situation: ich wohne seit letztem Sommer in einer WG, in der jeder für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag hat. In diesem steht als Ergänzung:
„§5 Kündigung, dort Ziffer 5.1 wird teilweise wie folgt abbedungen:
Das Mietverhältnis kann von jeder Partei nur bei Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist bis zum dritten Werktag für den Ablauf des übernächsten Monats zum Ende des jeweiligen Studiensemesters der Universität *** gekündigt werden. Beginn und Ende der Semester bestimmt jeweils die Hochschulkonferenz und werden durch den Senat der Universität bestätigt. Es handelt sich um bundeseinheitliche Festlegungen“
Bei der Wohnung handelt es sich NICHT um ein Studentenwohnheim und der Mietvertrag ist UNBEFRISTET. Nun habe ich zum 01.05. fristgerecht mein Zimmer gekündigt, durch den Rückschein weiß ich, dass die Kündigung rechtzeitig vom Vermieter entgegengenommen wurde. Dieser verweigert mir jedoch mein Recht zu kündigen und beruft sich auf diese Zusatzvereinbarung. Ich habe Ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass diese nicht rechtens sein, da bei unbefristeten Verträgen die gesetzliche Kündigungsfrist greift und Kündigungsfristen nur zu Gunsten des Mieters geändert werden können. Er behauptet jedoch, dass diese Sonderregelung ja zu meinen Gunsten sei, da er mich somit nicht mitten im Semester kündigen kann. Weiterhin behauptet er, dass es ja meine persönlichen Umstände seien, die einen Nachteil für mich darstellen, und nicht der Vertrag.
Ich würde nun gerne wissen, ob diese Regelung tatsächlich nicht zulässig ist, bevor ich weitere Schritte gegen den Vermieter gehe. Kann ich ruhigen Gewissens ab 01.05.2016 keine Miete mehr zahlen? Oder muss ich doch Konsequenzen erwarten?
Vielen Dank!