Kündigung nur zweimal im Jahr rechtens?

  • Guten Tag,

    folgende Situation: ich wohne seit letztem Sommer in einer WG, in der jeder für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag hat. In diesem steht als Ergänzung:

    „§5 Kündigung, dort Ziffer 5.1 wird teilweise wie folgt abbedungen:

    Das Mietverhältnis kann von jeder Partei nur bei Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist bis zum dritten Werktag für den Ablauf des übernächsten Monats zum Ende des jeweiligen Studiensemesters der Universität *** gekündigt werden. Beginn und Ende der Semester bestimmt jeweils die Hochschulkonferenz und werden durch den Senat der Universität bestätigt. Es handelt sich um bundeseinheitliche Festlegungen“

    Bei der Wohnung handelt es sich NICHT um ein Studentenwohnheim und der Mietvertrag ist UNBEFRISTET. Nun habe ich zum 01.05. fristgerecht mein Zimmer gekündigt, durch den Rückschein weiß ich, dass die Kündigung rechtzeitig vom Vermieter entgegengenommen wurde. Dieser verweigert mir jedoch mein Recht zu kündigen und beruft sich auf diese Zusatzvereinbarung. Ich habe Ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass diese nicht rechtens sein, da bei unbefristeten Verträgen die gesetzliche Kündigungsfrist greift und Kündigungsfristen nur zu Gunsten des Mieters geändert werden können. Er behauptet jedoch, dass diese Sonderregelung ja zu meinen Gunsten sei, da er mich somit nicht mitten im Semester kündigen kann. Weiterhin behauptet er, dass es ja meine persönlichen Umstände seien, die einen Nachteil für mich darstellen, und nicht der Vertrag.

    Ich würde nun gerne wissen, ob diese Regelung tatsächlich nicht zulässig ist, bevor ich weitere Schritte gegen den Vermieter gehe. Kann ich ruhigen Gewissens ab 01.05.2016 keine Miete mehr zahlen? Oder muss ich doch Konsequenzen erwarten?

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Mischa0103 (24. Januar 2016 um 17:13)

  • Studentenwohnheime sind vom "allgemeinen" Mietrecht überwiegend ausgenommen.

    Sprich die Vereinbarung das nur zu bestimmten Terminen gekündigt werden kann ist wirksam.

    Das Recht zu kündigen kann Dir der Vermieter nicht verweigern und unwirksam ist Deine Kündigung auch nicht.

    Sie gilt halt nur zum nächstmöglichen Termin.

    Das ist das Semesterende.

  • Aber es handelt sich ja eben NICHT um ein Studentenwohnheim, trotz der Tatsache, dass jeder für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag hat.
    Gruß Anni

  • Aber es handelt sich ja eben NICHT um ein Studentenwohnheim, trotz der Tatsache, dass jeder für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag hat.
    Gruß Anni

    Du hast Deine Frage NACH meiner Antwort editiert. Da ist, gelinde gesagt, unfair.

    Aber gut.

    Zum 01.05. kannst Du ohnehin nicht kündigen.

    Nur zum 31.05.

    Für den 30.04. ist es schon zu spät. Oder war Deine Kündigung nachweislich am 05.01.2016 beim Vermieter?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (24. Januar 2016 um 17:30)

  • Danke für die Antwort. Ich hab das nur noch mal dick geschrieben, damit man es nicht so schnell überlesen kann. Warum kann ich erst zum 31.05. kündigen? Das Gesetz sagt doch:
    "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig" Laut Rückschein hat der Vermieter meine Kündigung am 21.01. erhalten. Man hat drei Monate Kündigungsfrist (sprich Februar, März, April), also bin ich doch in der gesetzlichen Kündigungsfrist?!? Oder meinst du er kann mir einen Strick daraus drehen, dass ich 01.05. und nicht 30.04. geschrieben habe?
    Vielen Dank schon mal

  • Könnte er.

    Wat? O_o Wieso?

    Wenn es sich nicht um eine Studentenwohnung handelt und das normale Mietrecht Anwendung findet, dann hat der Fragesteller wirksam zum 30.04. gekündigt. Falls eine falsche Frist genannt wurde, schadet das nicht.

    Der Mietgegenstand ist zum Ende des Mietverhältnisses zurück zu geben. Verweigert der VM die Rücknahme, solltest du dein Zimmer selbstständig zurück geben. Nach Ende des MV bist du nicht mehr zur Mietzahlung verpflichtet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!