Mich beschäftigt folgende Frage:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Vermieter die Miete „versehentlich“ erhöht?
Im vorliegenden Fall wurde ein Mieterhöhungsverlangen versandt und mit dem Vorhandensein eines Sondermerkmals begründet, das, wie sich viel später herausstellte, gar nicht vorhanden war.
Außer einem Mieter haben alle anderen der Mieterhöhung zugestimmt. Bei dem einen Mieter wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da das Sondermerkmal, auf das sich die Erhöhung begründete, nicht vorhanden war.
Wahrscheinlich muss der Vermieter die Mieterhöhungen bei den anderen, die zugestimmt hatten, nicht eigenständig zurücknehmen, obwohl ihm nun bekannt ist, dass die Erhöhung zu unrecht erfolgte.
Können aber die Mieter, die im guten Glauben der Mieterhöhung zugestimmt hatten nun auf Herabsetzung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bestehen?