Beiträge von nhd

    Mich betrifft die Sache eher indirekt. Allerdings ergibt sich durch die (unrechtmäßigen) Mieterhöhungen noch ein anderes Problem:

    Das diesen Wohnungen zugeordnete Mietspiegelfach verfügt lediglich über 10-14 Vergleichswerte. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sind darin dann auch diese Wohnungen mit eingeflossen, so dass der Mietspiegel nun einen Wert angibt, der auf (eigentlich) unrechtmäßig zustande gekommenen Mietwerten beruht. Das führt nun dazu, dass jetzt doch die Miete"rechtmäßig" erhöht werden kann, weil die Vergleichsmiete in den letzten zwei Jahren nun doch deutlich höher wurde.

    Hallo nhd,
    hat denn bis jetzt schon mal einer der anderen Mieter versucht, die MEH zurückzugeben?

    Soweit ich weiß nicht.
    Einer hat meines Wissens unter Vorbehalt die höhere Miete bezahlt, der könnte wahrscheinlich recht schnell was tun (einfach die Mehrzahlung einstellen und ggf. zu viel bezahlte Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf seinen Vorbehalt) - aber soweit ich weiß, hat selbst der nichts in der Richtung unternommen ....

    Mich beschäftigt folgende Frage:

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Vermieter die Miete „versehentlich“ erhöht?

    Im vorliegenden Fall wurde ein Mieterhöhungsverlangen versandt und mit dem Vorhandensein eines Sondermerkmals begründet, das, wie sich viel später herausstellte, gar nicht vorhanden war.

    Außer einem Mieter haben alle anderen der Mieterhöhung zugestimmt. Bei dem einen Mieter wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da das Sondermerkmal, auf das sich die Erhöhung begründete, nicht vorhanden war.

    Wahrscheinlich muss der Vermieter die Mieterhöhungen bei den anderen, die zugestimmt hatten, nicht eigenständig zurücknehmen, obwohl ihm nun bekannt ist, dass die Erhöhung zu unrecht erfolgte.

    Können aber die Mieter, die im guten Glauben der Mieterhöhung zugestimmt hatten nun auf Herabsetzung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bestehen?

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