Versehentliche Mieterhöhung

  • Mich beschäftigt folgende Frage:

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Vermieter die Miete „versehentlich“ erhöht?

    Im vorliegenden Fall wurde ein Mieterhöhungsverlangen versandt und mit dem Vorhandensein eines Sondermerkmals begründet, das, wie sich viel später herausstellte, gar nicht vorhanden war.

    Außer einem Mieter haben alle anderen der Mieterhöhung zugestimmt. Bei dem einen Mieter wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da das Sondermerkmal, auf das sich die Erhöhung begründete, nicht vorhanden war.

    Wahrscheinlich muss der Vermieter die Mieterhöhungen bei den anderen, die zugestimmt hatten, nicht eigenständig zurücknehmen, obwohl ihm nun bekannt ist, dass die Erhöhung zu unrecht erfolgte.

    Können aber die Mieter, die im guten Glauben der Mieterhöhung zugestimmt hatten nun auf Herabsetzung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bestehen?

  • Zitat

    Können aber die Mieter, die im guten Glauben der Mieterhöhung zugestimmt hatten nun auf Herabsetzung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bestehen?

    Das kann Euch wohl nur ein Fachanwalt beantworten.

    ich sehe hier das Problem, dass Ihr der Mieterhöhung zugestimmt habt, obwohl Ihr genügend Zeit hattet, das Verlangen auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mich beschäftigt folgende Frage:

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Vermieter die Miete „versehentlich“ erhöht?

    Im vorliegenden Fall wurde ein Mieterhöhungsverlangen versandt und mit dem Vorhandensein eines Sondermerkmals begründet, das, wie sich viel später herausstellte, gar nicht vorhanden war.

    Außer einem Mieter haben alle anderen der Mieterhöhung zugestimmt. Bei dem einen Mieter wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da das Sondermerkmal, auf das sich die Erhöhung begründete, nicht vorhanden war.

    Wahrscheinlich muss der Vermieter die Mieterhöhungen bei den anderen, die zugestimmt hatten, nicht eigenständig zurücknehmen, obwohl ihm nun bekannt ist, dass die Erhöhung zu unrecht erfolgte.

    Können aber die Mieter, die im guten Glauben der Mieterhöhung zugestimmt hatten nun auf Herabsetzung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bestehen?


    Hallo,

    hahahhahhhhaaa, selten so gelacht, versehentliche Mieterhöhung was es nicht alles gibt.

    So, nun hat sich ja einer wenigsten erfolgreich gegen die Mieterhöhung gewehrt, das ist gut, gilt aber nicht automatisch für alle andern insbesondere wie auch bereits geschrieben wurde, wenn dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wurde.

    Da allerdings eben das benannte Merkmal nicht vorhanden ist, kann nun jeder selbst genau aufgrund dieser Tatsache den Vermieter auffordern, die Mieterhöhung zurück zu nehmen mit Ankündigung der Klage dagegen, wenn das nicht fruchtet, sollte man sich zusammentun und aufgrund des Urteils eine gemeinsame Klage anstreben, kostet weniger, denn es sind mehr Leute somit teilen sich die Kosten.

    Ich denke, wenn der Vermieter nicht ganz blöd ist, wird die Ankündigung schon seine Wirkung haben, denn offensichtlich ist die Erhöhung ja zu unrecht erfolgt.

    Aber man muss eben nun tätig werden, von nichts kommt nichts.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo nhd,
    hat denn bis jetzt schon mal einer der anderen Mieter versucht, die MEH zurückzugeben?

    Soweit ich weiß nicht.
    Einer hat meines Wissens unter Vorbehalt die höhere Miete bezahlt, der könnte wahrscheinlich recht schnell was tun (einfach die Mehrzahlung einstellen und ggf. zu viel bezahlte Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf seinen Vorbehalt) - aber soweit ich weiß, hat selbst der nichts in der Richtung unternommen ....

  • Soweit ich weiß nicht.
    Einer hat meines Wissens unter Vorbehalt die höhere Miete bezahlt, der könnte wahrscheinlich recht schnell was tun (einfach die Mehrzahlung einstellen und ggf. zu viel bezahlte Miete einbehalten, mit dem Hinweis auf seinen Vorbehalt) - aber soweit ich weiß, hat selbst der nichts in der Richtung unternommen ....

    Hallo,

    na dann, frei nach dem Motto, was geht mich fremdes Elend an!

    Sollte es dich selber betreffen, dann sollte man jetzt hier tätig werden sofern man nicht von vornherein bereits der Mieterhöhung widersprochen hat, dann kann der Vermieter es dabei belassen oder beim zuständigen Amtsgericht das Begehren, bzw. die Zustimmung, falls den Berechtigt, das wird selbstverständlich bei Bestreiten dann geprüft, einklagen.

    Spätestens dann sollte der Fehler aufkommen.

    Gruß

    BHShuber

  • Mich betrifft die Sache eher indirekt. Allerdings ergibt sich durch die (unrechtmäßigen) Mieterhöhungen noch ein anderes Problem:

    Das diesen Wohnungen zugeordnete Mietspiegelfach verfügt lediglich über 10-14 Vergleichswerte. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sind darin dann auch diese Wohnungen mit eingeflossen, so dass der Mietspiegel nun einen Wert angibt, der auf (eigentlich) unrechtmäßig zustande gekommenen Mietwerten beruht. Das führt nun dazu, dass jetzt doch die Miete"rechtmäßig" erhöht werden kann, weil die Vergleichsmiete in den letzten zwei Jahren nun doch deutlich höher wurde.

  • Mich betrifft die Sache eher indirekt. Allerdings ergibt sich durch die (unrechtmäßigen) Mieterhöhungen noch ein anderes Problem:
    Das diesen Wohnungen zugeordnete Mietspiegelfach verfügt lediglich über 10-14 Vergleichswerte. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sind darin dann auch diese Wohnungen mit eingeflossen, so dass der Mietspiegel nun einen Wert angibt, der auf (eigentlich) unrechtmäßig zustande gekommenen Mietwerten beruht. Das führt nun dazu, dass jetzt doch die Miete"rechtmäßig" erhöht werden kann, weil die Vergleichsmiete in den letzten zwei Jahren nun doch deutlich höher wurde.


    Somit hast Du bereits selbst eine Erklärung geliefert...:rolleyes:


  • ...wenn das nicht fruchtet, sollte man sich zusammentun und aufgrund des Urteils eine gemeinsame Klage anstreben, kostet weniger, denn es sind mehr Leute somit teilen sich die Kosten.

    Toller Tipp. Hoffentlich sind dann Sammelklagen in Deutschland zulässig. Zur Zeit sind Sammel- oder Gruppenklagen zur Zeit nicht möglich.

    Gruß
    H H

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