Ärger mit der Kautionsrückzahlung

  • Hallo liebe Forum-User,

    Da mich die Sache langsam extrem nervt und meine Anwältin nicht wirklich kompetent erscheint, möchte ich hier nochmal meine Situation schildern:
    Ich hatte von März bis August 2015 einen Untermietvertrag bei einem Mädel unterzeichnet, dieser war befristet.

    • Der Zustand der Möbel war dort nicht festgehalten
    • die Kaution wurde bar hinterlegt(ohne Quittung)
    • Kein Protokoll, weder bei Ein- oder Auszug

    Ich versuche die Sache einmal abzukürzen: Ich habe ihr 1 Monat vorher gesagt, dass ich eine Woche früher ausziehe, dann nochmal eine Woche vor dem Auszug sie daran erinnert. Erst wollte sie die Abnahme nicht machen, weil angeblich meine Koffer im Zimmer störten (am Abend), dann verkündete sie morgens, ich hätte die Kaution (die sie angeblich bar im Zimmer aufbewahrte) gestohlen. Nach einem riesigen Streit zisschte sie ab zur Arbeit und ich zog aus.
    Nach mehreren Zahlungsaufforderungen von mir, telefonisch und per Email, war sie irgendwann von der Diebstahl-Nummer weg und ging dazu über, dass ich die Möbel beschädigt hätte. Deshalb bekomme ich nur den halben Betrag. In einen der Mails schrieb sie: "Da ich nichts mehr von dir gehört habe, überweise ich dir heute den Betrag XXX auf dein Konto ..." Bis heute ist kein Cent gekommen. Mein RA hat herausgefunden, dass sie noch immer unter der alten Adresse gemeldet ist, entweder ist sie nicht umgezogen (wie angekündigt) oder hat sich nicht umgemeldet. Sollte Letzteres der Fall sein, schlug mein RA eine Strafanzeige vor.

    Nun meine Fragen:

    • Wie erfolgreich kann so eine Anzeige bei der Polizei sein? Wie lange dauert die Ermittlung? (vllt hat jmd Erfahrungswerte)
    • Braucht man für eine Klage wirklich eine zustellfähige Adresse? (Laut meinem RA kann man sonst nichts tun)
    • Sollte sie unbekannt verzogen sein: Welche Optionen bleiben mir noch?
    • Wenn die Sache vor Gericht geht: Hat sie Chancen zu gewinnen? (Ich habe whats-app Verläufe, in denen sie mich beschuldigt und Emails, in denen sie wegen angeblichen Mängeln mir den Betrag abzieht)

    Vielen Dank vorab für eure Antworten!

  • Hallo RoterSand,
    da Du bereits anwaltlich vertreten wirst, werde ich mich zum Sachverhalt nicht äussern,
    Falls Dir Dein jetziger RA nicht zusagt, kannste auch einen anderen mandatieren.

  • Hi! Der Wechsel ist leider nicht so einfach, da er bereits meinen Beratungshilfeschein eingezogen hat...


    Erst schreibst Du von einer "Sie", nun von einem "Er".
    Ich empfehle Dir trotzdem, einen RA mit Schwerpunkttätigkeit Wohnungs- und Immobilienrecht zu mandatieren. Tut mir leid, wenn Du Dir keinen leisten kannst oder willst. Tipp: Lass' Dir zunächst einen Termin für eine Erstberatung geben. Das wäre grundsätzlich preiswerter.

  • Nun meine Fragen:

    • Wie erfolgreich kann so eine Anzeige bei der Polizei sein? Wie lange dauert die Ermittlung? (vllt hat jmd Erfahrungswerte)
    • Braucht man für eine Klage wirklich eine zustellfähige Adresse? (Laut meinem RA kann man sonst nichts tun)
    • Sollte sie unbekannt verzogen sein: Welche Optionen bleiben mir noch?
    • Wenn die Sache vor Gericht geht: Hat sie Chancen zu gewinnen? (Ich habe whats-app Verläufe, in denen sie mich beschuldigt und Emails, in denen sie wegen angeblichen Mängeln mir den Betrag abzieht)

    Vielen Dank vorab für eure Antworten!

    Hallo RoterSand,

    hier meine Antworten auf deine Fragen:
    1. Was willst du denn Anzeigen? Nichtrückzahlung der Kaution ist keine Straftat. Die Ermittlung dauert also null Minuten und dann wird die Staatsanwaltschaft auf das Zivilgericht verweisen.

    2. und 3. Wenn keine Adresse vorliegt, kann man auch eine öffentliche Zustellung durch das Gericht erfolgen.

    4. Natürlich hat sie Chancen zu gewinnen. Ich schätze diese zwar als gering ein. Aber wenn ich höre Whatsapp und Email, dann weiß ich, dass es schwierig wird. Am Ende liefe es sicher auf einen Vergleich hinaus, der den ganzen Aufwand nicht wert ist.

    Wie viel Geld schuldet sie dir denn?

    Was ich machen würde ist ein gerichtlichen Mahnbescheid an die Meldeadresse schicken. Wenn das glatt durchläuft hast du wenigstens einen Titel.

    Gruß
    H H

  • Hallo RoterSand,

    hier meine Antworten auf deine Fragen:
    1. Was willst du denn Anzeigen? Nichtrückzahlung der Kaution ist keine Straftat. Die Ermittlung dauert also null Minuten und dann wird die Staatsanwaltschaft auf das Zivilgericht verweisen.

    2. und 3. Wenn keine Adresse vorliegt, kann man auch eine öffentliche Zustellung durch das Gericht erfolgen.

    4. Natürlich hat sie Chancen zu gewinnen. Ich schätze diese zwar als gering ein. Aber wenn ich höre Whatsapp und Email, dann weiß ich, dass es schwierig wird. Am Ende liefe es sicher auf einen Vergleich hinaus, der den ganzen Aufwand nicht wert ist.

    Wie viel Geld schuldet sie dir denn?

    Was ich machen würde ist ein gerichtlichen Mahnbescheid an die Meldeadresse schicken. Wenn das glatt durchläuft hast du wenigstens einen Titel.

    Gruß
    H H

    Hi, Danke für deine Antwort!

    Zu Punkt 1: Ich möchte "Betrug" angeigen, da sie sich absichtlich nicht umgemeldet hat nach ihrem Umzug. Vermutlich, weil sie weiß, dass von mir noch etwas kommt. Laut RA ist es strafbar sich nicht umzumelden, immerhin ist es schon über 6 Monate her.
    Zu Punkt 2 und 3: Was muss ich denn da tun? Einfach zum Amtsgericht und es dort beantragen?
    Zu Punkt 4: Email wird vom Gericht nicht anerkannt? Und sie reagiert auch nicht auf das Schreiben vom RA, es sind nur noch 5 Tage bis zum Fristablauf.

    Sie schuldet mir eine Monatsmiete, 380€... Aber als Studentin lebe ich von der Hand in den Mund und jeder Cent ist mir einfach wichtig, mal davon ab, dass es mein Geld ist und mir zusteht.

  • Erst schreibst Du von einer "Sie", nun von einem "Er".
    Ich empfehle Dir trotzdem, einen RA mit Schwerpunkttätigkeit Wohnungs- und Immobilienrecht zu mandatieren. Tut mir leid, wenn Du Dir keinen leisten kannst oder willst. Tipp: Lass' Dir zunächst einen Termin für eine Erstberatung geben. Das wäre grundsätzlich preiswerter.

    Es ist eine Sie und das Geschlecht tut doch überhaupt nichts zur Sache... Sie ist auf Mietrecht spezialisiert.
    Und offensichtlich kann ich mir keinen leisten, sonst hätte ich keinen Anspruch auf Beratungshilfe. Sorry mit so Antworten kann ich überhaupt nichts anfangen, ich brauche Hilfe und das ist nicht gerade hilfreich.

  • RoterSand:

    "Zu Punkt 1: Ich möchte "Betrug" angeigen, da sie sich absichtlich nicht umgemeldet hat nach ihrem Umzug."
    - Da kannst Du soviel geigen wie Du willst: Der Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGb ist keineswegs erfüllt.

    "Laut RA ist es strafbar sich nicht umzumelden, immerhin ist es schon über 6 Monate her."
    - Ein Verstoss gegen das Meldegesetz wird m.W. mit einem Bussgeld geahndet.

    "Was muss ich denn da tun? Einfach zum Amtsgericht und es dort beantragen?"
    - Beantragt wird im Zivilrecht. Du/Ihr bewegt Euch jedoch im Ordnungwidrigkeiten- bzw. Strafrecht.

    "Email wird vom Gericht nicht anerkannt?"
    - Eher wohl nicht, sage ich mal vorsichtig.

    Und sie reagiert auch nicht auf das Schreiben vom RA, es sind nur noch 5 Tage bis zum Fristablauf."
    - Dann halte ich mal weiterhin vertrauensvoll an Deine RAin.

    "Sie schuldet mir eine Monatsmiete, 380€... Aber als Studentin lebe ich von der Hand in den Mund und jeder Cent ist mir einfach wichtig, mal davon ab, dass es mein Geld ist und mir zusteht."
    - Dann halte ich mal weiterhin vertrauensvoll an Deine RAin...

  • Hallo,

    ich würde die Variante mit dem gerichtlichen Mahnbescheid wählen. Das kannst du auch online machen (bitte Google nach einer Anleitung).

    Den Rest würde ich lassen. Es geht um 380 Euro. Das klingt nach viel Geld für dich, ist aber eine Kleinigkeit, wenn du bedenkst, was dich ein Verfahren kostet (an Geld und Nerven). Hake es als Lehrgeld ab und freue dich, dass du nicht so verkommen bist, wie deine ehemalige Vermieterin.

    Nochmal: es ist keine Straftat, die Kaution nicht zurückzahlen zu wollen! Du mags dich betrogen fühlen, dennoch ist es Zivilrecht.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    ich würde die Variante mit dem gerichtlichen Mahnbescheid wählen. Das kannst du auch online machen (bitte Google nach einer Anleitung).

    Den Rest würde ich lassen. Es geht um 380 Euro. Das klingt nach viel Geld für dich, ist aber eine Kleinigkeit, wenn du bedenkst, was dich ein Verfahren kostet (an Geld und Nerven). Hake es als Lehrgeld ab und freue dich, dass du nicht so verkommen bist, wie deine ehemalige Vermieterin.

    Nochmal: es ist keine Straftat, die Kaution nicht zurückzahlen zu wollen! Du mags dich betrogen fühlen, dennoch ist es Zivilrecht.

    Gruß
    H H

    Ja das mitm Mahnbescheid scheint die einfachste Lösung zu sein, vorerst... Wenn bis Fristablauf nichts kommt, werde ich das mal probieren. Vielen Dank!
    Dass es keine Straftat ist weiß ich, aber zu der Anzeige hat mir die RA geraten. Sie sagt halt, es wäre Betrug. Ich studiere Wirtschaftswissenschaften und habe leider keine Ahnung von Straf- oder Zivilrecht :/

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