Fehlerhafter Mietvertrag !

  • Hallo, und Wertes Team .
    Auch ich wohne mit meiner Frau sei Jahren ungestört und in einer sehr netten Hausgemeinschaft zur Miete.
    Nun ist der Vermieter gestorben, und die Tochter über nimmt seit geraumer Zeit die Hausgemeinschaft.
    Es gibt eigentlich keine Probleme.
    Bei der Durchsicht des Mietvertrages stellten wir jedoch fest, dass die Wohnung eigentlich mit einer Fernheizung
    ausgestattet sein sollte, und dieses zu Lasten des Vermieters Nunmehr ist die Wohnung mit einer Nachtspeicherhezung
    versehen. Wartung der Anlage zu Lasten des Mieters
    Wie sollte man sich verhalten um Probleme zu vermeiden, und den Hausfrieden und nicht zu gefährden.
    Auf eine erfreuliche E-Mail.
    Mit freundlichem Gruss
    WillyWilly

  • Bei der Durchsicht des Mietvertrages stellten wir jedoch fest, dass die Wohnung eigentlich mit einer Fernheizung
    ausgestattet sein sollte, und dieses zu Lasten des Vermieters Nunmehr ist die Wohnung mit einer Nachtspeicherhezung
    versehen. Wartung der Anlage zu Lasten des Mieters


    Zu spät, Willy, das hätte Euch bei Abschluss des MV, spätestens bei Übergabe der Mietsache, auffallen müssen.


  • Wie sollte man sich verhalten um Probleme zu vermeiden, und den Hausfrieden und nicht zu gefährden.


    Indem man wäscht und versucht sich nicht naß zu machen.
    Übrigens die Soße ist schon lange ausgelöffelt.

  • Hallo, Kolium !
    Ich verstehe den Sinn nicht.
    Ist der Mietvertrag nichtig oder nicht.
    Es liegt ein gültiger Mietvertrag vor, mit allen Rechten und Pflichten. Von Seiten des Vermieters eine Wohnung mit Heizung auszustatten.
    Von Seiten des Mieters eine vorhandene Heizung zu warten.
    Wer hat den nun die Suppe auszuliefern.
    Zunächst ein herzliches Danke für die schnelle Antwort.
    WillyWilly

  • Was heißt denn "seit Jahren"?

    Wenn im Mietvertrag die Versorgung mit Fernwärme vereinbart wurde, besteht grundsätzlich auch ein Anspruch darauf.

    Aber: Wenn die aktuelle Wärmeversorgung durch Nachspeicherheizung über einen längeren Zeitraum stillschweigend akzeptiert, bzw. genutzt wurde, kann es durchaus sein, dass hier ein Anspruch auf die Fernwärme verwirkt ist.

    Zitat

    Wartung der Anlage zu Lasten des Mieters

    Auch hier wieder der Verweis auf die stillschweigende Duldung. Wenn Ihr in den letzten Jahren die Wartung durchgeführt habt, dann ist das als Anerkenntnis zu werten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • BGB § 536b
    Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung scheiden ja wohl aus. Denn Nachtspeicheröfen statt "normaler" Heizkörper sind ja wohl kaum zu übersehen.

    Die Wartung der zur Mietsache gehörenden Heizungsanlage gehört zu den umlegbaren Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart. Und das ist ja offensichtlich.

    Übrigens würde ein "Fehler" (eine unwirksame Klausel) nicht den gesamten Vertrag unwirksam machen.

  • hach ja, grade die Oberlehrerin wo fast alles falsch schreibt muss es ja wissen :rolleyes:


    Wann lernst du denn mal richtiges deutsch? Z.B. "Oberlehrerin wo fast alles falsch" ist primitives deutsch, das man bestenfalls bei Einwanderern der zweiten Generation aus Anolien findet. Wenn das Wort "wo" korrekt eingesetzt wird ist es eine räumliche Bezeichnung.

  • Hallo WillyWilly,

    ich sehe es auch so, dass kaum Anrecht auf eine Änderung der Heizung hast. Im Mietvertrag liegt scheinbar ein offensichtlicher Fehler vor, der den Vermieter nicht zwingt das Haus mit Fernwärme zu versehen (dazu bräuchte es auch einen Versorger). Da du mit dem "Mangel" auch jahrelang ohne Beanstandung gelebt hast könnte man davon ausgehen, dass der "offensichtliche Fehler" damit geheilt ist.

    Grundsätzlich kannst du sowieso davon ausgehen, dass du mit Fernwärme nicht unbedingt "wartungsfrei" heizt. Bei Fernwärme ist die Wartung und der Betrieb der Anlage in den Heizkosten enthalten.

    Wenn du den Hausfrieden bewahren willst, lass es einfach gut sein. Sonst vergiftest du nur die Atmosphäre mit einem Thema, das nicht lösbar ist.

    Gruß
    H H

  • Hallo, H.H.
    Alles verstanden. Natürlich verbirgt sich hier als Mitwisser eine Gefahr. Seit geraumer Zeit gibt es den sogenannten Energie-Pass.
    Für Fernwärme kein Problem. Es liegen ja die sogenannten Verträge vor. ?????
    Ich möchte lediglich zum Nachdenken anregen.
    Danke für alle Gedankenspiele
    WillyWilly

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