Beiträge von Sternthaler

    ich habe bereits Einsicht genommen. Beim Gas ist es etwas schwierig, da die Zähler m3 abrechnen und die Lieferungen in Litern erfolgt. Darüberhinaus gibt es unterjahrig mehrere Lieferungen zu unterschiedlichen Preisen. Der Vermieter scheint hier den Durchschnitt der letzen 3 Lieferungen zu nehmen und dann aufzurunden. Beim Strom wird etwa 2 Cent aufgeschlagen.
    Die Frage ist aber, darf der Vermieter das generell?

    Die Wohnung ist eine ehemalige Ferienwohnung und verfügt über eine Gasheizung. Das Gas kommt jedoch aus einem Tank und ist kein öffentliches Gas.
    Der Vermieter rechnet nun in der NKA einen "Grundbeitrag für Gas" ab und dann verkauft er zusätzlich das Gas völlig überteuert an die Mieter weiter.
    Ähnliches passiert beim Strom. Es gibt nicht geeichte Zwischenzähler und auch bei den KWH Preisen wird aufgeschlagen (0,34€/KwH).
    Ist das rechtens?

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