Hallo,
wenn man einen zunächst befristeten Untermietvertrag (gesamte Wohnung) abschließt, und dieser nach Ende der Frist auf Grund stillschweigender Weiternutzung unbefristet wird, wie verhält es sich mit etwaigen Kündigungsfristen? Soweit ich weiss sind Kündigungsfristen bei befristeten (Unter-)Mietverträgen nicht rechtens, aber gilt das auch für eine vom Untervermieter eingeräumte Frist und vor allem nach einer stillschweigenden Entfristung?
Und kann der Untervermieter dann statt der eingeräumten Frist auch einfach auf Eigenbedarf (mit dafür üblicher Frist, die aber kürzer ist als die in dem befristeten Untermietvertrag angegeben) kündigen, das ist uns nämlich passiert?
Viele Grüße,
Michi