Natürlich kann der Vermieter dem Mieter nach stillschweigender Verlängerung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf kündigen. Mit einer Frist von 3 Monaten, bei Wohndauer bis 5 Jahre, oder länger falls vertraglich vereinbart.
Die Frage die sich uns stellt ist ob die vereinbarte längere allgemeine Kündigungsfrist (in dem befristeten Mietvertrag) auch für eine Kündigung wegen Eigenbedarf gilt oder ob hier (wie vom Untervermieter so gesehen) die gesetzlichen Fristen gelten - von Eigenbedarf stand im befristeten Mietvertrag nichts.