Beiträge von michib

    Natürlich kann der Vermieter dem Mieter nach stillschweigender Verlängerung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf kündigen. Mit einer Frist von 3 Monaten, bei Wohndauer bis 5 Jahre, oder länger falls vertraglich vereinbart.

    Die Frage die sich uns stellt ist ob die vereinbarte längere allgemeine Kündigungsfrist (in dem befristeten Mietvertrag) auch für eine Kündigung wegen Eigenbedarf gilt oder ob hier (wie vom Untervermieter so gesehen) die gesetzlichen Fristen gelten - von Eigenbedarf stand im befristeten Mietvertrag nichts.

    Hallo,

    wenn man einen zunächst befristeten Untermietvertrag (gesamte Wohnung) abschließt, und dieser nach Ende der Frist auf Grund stillschweigender Weiternutzung unbefristet wird, wie verhält es sich mit etwaigen Kündigungsfristen? Soweit ich weiss sind Kündigungsfristen bei befristeten (Unter-)Mietverträgen nicht rechtens, aber gilt das auch für eine vom Untervermieter eingeräumte Frist und vor allem nach einer stillschweigenden Entfristung?

    Und kann der Untervermieter dann statt der eingeräumten Frist auch einfach auf Eigenbedarf (mit dafür üblicher Frist, die aber kürzer ist als die in dem befristeten Untermietvertrag angegeben) kündigen, das ist uns nämlich passiert?


    Viele Grüße,

    Michi

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