Vermieter will Heizung nicht reparieren

  • Hallo,

    ich habe eine Haus gemietet. In dem Haus ist eine Gasheizung BJ. 1994. Vor ca. 2 Jahren hatte die Heizung einen Defekt. Es strömte unregelmäßi zuviel Gas in den Kessel bzw. die Heizung zündete zu spät. Dadurch rummste es immer öfter und immer stärker im Kessel. Der Heizungsmonteur baute einen neuen Brenner ein. Allerdings war es nicht das exakte Modell, wenn auch vom Hersteller, da der exakt passende nicht mehr erhältlich war. Als Nebeneffekt ging die Heizleistung runter. Ich habe noch nicht gemessen, ob der Kessel bei diesen Temperaturen noch 22 Grad Raumtemperatur erreicht, aber ich muss aktuell den Temperaturegler, keine Außensteuerung, voll aufdrehen. Das ist eine Sache, aber die Heizunng bekommt wieder Rückschläge. Noch nicht so häufig wie letztes Mal aber recht heftig. Ich habe da einfach auch Angst, dass mir der Kessel irgendwann um die Ohren fliegt. Laut Schornsteinfeger sind die Abgaswerte zwar nicht berühmt, aber noch innerhalb der erlaubten Werte.

    Jetzt will die Vermieterin, über 80, den Heizungsmonteur nicht bestellen, weil wir noch einen Disput wegen der Nebenkosten haben. Zitat: "Das kostet wieder viel Geld. Und ich kriege ja noch Geld von der "Nebenkostennabrechnung, da habe ich kein Geld für." Die Abrechnungen von 2014 und 2015 habe ich noch nicht. Bei denen und der von 2013 habe ich ein Guthaben. Bei der von 2012 nicht, aber die war fehlerhaft, weil mir Kosten zuviel berechnet wurden. Mit der aus 2014 hab ich aber ein Guthaben. Die alte Abrechnungen habe ich erst nach über 2 Jahren erhalten.

    Was habe ich für Möglichkeiten, um die Vermieterin zu bewegen den Heizungsmonteuer zu beauftragen? Wie lange muss ich diee Heizung noch hinnehmmen? Soweit ich weiß, muss die Heizung 25 Jahre alt sein bevor der Vermieter die Heizung austauschen muss. Aber offensichtlich ist die Heizung schon so alt, dass es ja schon Probleme bei den Ersatzteilen gibt. Das einregeln der Heizung selbst mit elektronischen Ventilen ist bei wechselnden Termperaturen tags und nachts nur schwer möglich. Entweder ist die Bude zu warm oder man friert.

    Danke für Hinweise.

    Gruß

    teamlead

  • Hallo,

    ich habe eine Haus gemietet. In dem Haus ist eine Gasheizung BJ. 1994. Vor ca. 2 Jahren hatte die Heizung einen Defekt. ... Die Abrechnungen von 2014 und 2015 habe ich noch nicht. Bei denen und der von 2013 habe ich ein Guthaben. Bei der von 2012 nicht, aber die war fehlerhaft, weil mir Kosten zuviel berechnet wurden. Mit der aus 2014 hab ich aber ein Guthaben.
    ... Danke für Hinweise. Gruß teamlead

    Frist Abrechnung 2014: 31.12.2015
    Frist Abrechnung 2015: 31.12.2016

    bei Jahresabrechnung

    $556 BGB

  • Hallo teamlead,

    die VMn kann nicht zwei unterschiedliche Dinge miteinander verknüpfen bzw. voneinander abhängig machen.

    Was die Heizung betrifft, so würde ich per Einwurfeinschreiben die Mängel knapp und prägnant ihr mitteilen und sie auffordern, diese zeitnah zu beheben bzw. beheben zu lassen um Schäden und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf BGB § 535 hinweisen.

    Was die BK-Abrechnungen betrifft (ich unterstelle jetzt mal, dass die AbrZeiträume gleich Kalenderjahre sind):
    Für 2012 kann sie nichts mehr nachfordern.
    Für 2013 und 2014 hat sie Dir die Guthaben auszuzahlen.
    Für 2015 wäree noch abzuwarten.

    "Jetzt will die Vermieterin, über 80, ..."
    - Da würde ich der Dame dringend empfehlen, (evtl. professionelle) Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Heizung. Was genau bedeutet "zeitnah Schäden beheben"? Ich habe momentan eine defekte Heizung (allerdings in nur 2 von 4 Räumen). Der Vermieter gab mir einen Termin in 3 Wochen. Ist das zulässig? Immerhin muss ich nun so lange im kälteren sitzen.

    Danke für Antworten :)
    LG Ilse

  • Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Heizung. Was genau bedeutet "zeitnah Schäden beheben"? Ich habe momentan eine defekte Heizung (allerdings in nur 2 von 4 Räumen). Der Vermieter gab mir einen Termin in 3 Wochen. Ist das zulässig? Immerhin muss ich nun so lange im kälteren sitzen.
    Danke für Antworten :)
    LG Ilse


    Hallo Ilse;
    eigentlich sollteste einen neuen Thrad starten, aber sei es drum...
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, die defekte Heizung augenblicklich wiederherzustellen, um Schäden an der Mietsache, Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld wegen evtl. Erkrankungen und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
    Raumtemperaturen sollteste tabellarisch protokollieren.


  • Was habe ich für Möglichkeiten, um die Vermieterin zu bewegen den Heizungsmonteuer zu beauftragen? Wie lange muss ich diee Heizung noch hinnehmmen? Soweit ich weiß, muss die Heizung 25 Jahre alt sein bevor der Vermieter die Heizung austauschen muss. Aber offensichtlich ist die Heizung schon so alt, dass es ja schon Probleme bei den Ersatzteilen gibt. Das einregeln der Heizung selbst mit elektronischen Ventilen ist bei wechselnden Termperaturen tags und nachts nur schwer möglich. Entweder ist die Bude zu warm oder man friert.

    Danke für Hinweise.

    Gruß

    teamlead

    Hallo,

    wer nicht will der hat schon.

    Offensichtlich liegt hier ein Mangel an der Mietsache vor, es empfiehlt sich, einen Fachjuristen einzuschalten so wie Berny das auch schon geschrieben hat.

    Will der Vermieter die Heizung nicht reparieren, dann muss er eben eine Mietkürzung hinnehmen, das kostet im Endeffekt mehr als eine Reparatur.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Ilse;
    eigentlich sollteste einen neuen Thrad starten, aber sei es drum...
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, die defekte Heizung augenblicklich wiederherzustellen, um Schäden an der Mietsache, Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld wegen evtl. Erkrankungen und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
    Raumtemperaturen sollteste tabellarisch protokollieren.

    Oh Verzeihung, soll ich dann ein neues Thema eröffnen?
    Wenn ich die Temperaturen protokolliere, dann dient das sicherlich dazu, aufzuweisen, dass eine gewisse Mindesttemperatur nicht eingehalten werden kann, oder? Wie kalt darf es denn offiziell in einer Wohnung sein? Mir sind zum Beispiel 18 °C im Wohnzimmer sehr unangenehm. Wo liegt die Mindesttemperatur?

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Ilse

  • Hallo Berny, danke für den Link. Manchmal mistraue ich den Internetergebnissen und frage lieber reale Menschen, das ist sicherer.

    Mittlerweile weiß ich, dass meine Temperatur knapp 17-19 Grad betrug, eisekalt gefühlt. Die Heizung wurde nun repariert, allerdings hat der erste Monteur gefuscht, sodass ich einen zweiten Handwerker kommen lassen musste. Auch da muss ich 2 Wochen auf einen neuen Termin warten. Ich fühle mich sehr hingehalten vom Vermieter. Auf meine Erwähnung der Mindesttemperaturen und der Gesetze kam nur die Antwort, dass die Vermietung keine Schuld habe. Schließlich dauert es manchmal etwas länger bis ein passender Handwerker gefunden wird. Ist das so oder tanzt mir die Vermietung auf der Nase herum?

  • Hallo Berny, danke noch einmal. Ich werde beim nächsten Mal definitiv bestimmter auftreten und hoffe, dass das seine Wirkung zeigt. Oder besser: ich hoffe, dass es kein nächstes Mal mit der Heizungsreparatur geben wird!

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