Darf ich die Miete mindern, wenn es aus einer anderen Wohnung stinkt

  • Hallo,
    ich habe eine frage:
    Bei mir wurde in der Nachbarwohnung ein Obdachloser einquartiert. Nun ist es so daß das Treppenhaus total verschmutzt (Kot, Schmutz, Blut und anderer Unrat) ist, der aber nichts reinigt. Ausserdem richt es sehr übel aus der Wohnung , so das es sich auch bei mir in der wohnung zu riechen ist. Ich sagte das schon dem Vermieter, da meine Wohnung aber eine Gemeindewohnung ist, wird mir immer gesagt das die Gemeinde dem Obdachlosen eine Wohnung zur verfühgung stellen muss. Ich habe schon den Bürgermeister 2 mal angeschrieben auch das Ordnungsamt verständigt, aber man sagt mir immer man kann da nichts tun.
    Der Obdachlose hat auch schon sehr oft seinen Hausschlüssel verloren, so das er die Haustüre des öfteren aufgebrochen hat. Seine Wohnungstür kann man nicht mehr schliessen so das der Geruch ständig im Treppenhaus ist. Er kommt dann oft mitten in der Nacht nach hause und Klingelt mich aus dem Bett, das ich ihm aufmachen soll. Nun ist es so das ich dann die Treppe nach unten laufen muss da ja der Türöffner nicht mehr geht ,weil er die türe aufgebrochen hat. Wenn ich ihm mal nicht öffne geht er zu meinen Eltern die auch im Dorf leben, klingelt die aus dem Bett, so das mein Vater dann bei mir anruft, ich soll dem doch die tür aufmachen, weil der Obdachlose sonst bei Ihnen nicht weg geht und auch dort seine Exkremente hinterlässt. Wisst ihr einen Rat, für Hilfe wäre ich dankbar.
    Liebe Grüße

  • Ist es dir denn möglich, aus der Wohnung wegzuziehen? Oder hast du auch aus bestimmten Grnden diese Gemrondewohnung, die Hemmnisse für eine andere Wohnung darstellen würden?

  • Es ist eine Wohnung in meinem Heimatort, zudem ist es eine Sozialwohnung da ich zeit längeren Krankgeschrieben bin.
    Dies darf aber nicht der Grund sein, das man dadurch jemanden Benachteiligt

  • Es ist eine Wohnung in meinem Heimatort, zudem ist es eine Sozialwohnung da ich zeit längeren Krankgeschrieben bin.
    Dies darf aber nicht der Grund sein, das man dadurch jemanden Benachteiligt

    Hallo,

    für einen Vermieter, grundsätzlich ob Behörde oder nicht unterliegt der Vermieter als vertragliche Nebenpflicht zu einem Mietvertrag der Fürsorgepflicht.

    Was hier beschrieben wird, ist nicht tragbar oder zu zumuten.

    Da es sich aber außerhalb der Mietsache abspielt, ist es hier sehr schwierig eine Aussage zu treffen und man sollte sich anwaltlich beraten lassen, vielleicht hast du die Möglichkeit dir von Amt einen Beratungsschein zur Rechtsberatung ausstellen zu lassen.

    Gruß

    BHShuber

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