Beiträge von bernard

    Hallo Leipziger82,
    endlich jemand der nicht nur schwarfelt. Deine Antworten bringen mich schon ein ganzes Stück Weiter. Danke! Trotzdem eine weitere Frage. Wartungskosten, Instandhaltungskosten ist ok, aber wie sieht es mit den kosten für Abschreibung und für Verwaltung
    (allgemeine Geschäftskosten) aus?
    Füher habe ich die Kohle gekauft und bezahlt, das war´s dann. Reparaturen hat der Vermieter bezahlt.
    P.S. Ich habe mit meinen Vermieter ein super gutes Verhältnis. Mich interessiert die Rechtslage.

    Ich bewohne ein Einfamilienhaus. Bis zum 1.12.2014 habe ich dieses Haus mit Kohle beheizt. Dann wurde mit meinem
    Einverständnis eine Fernwärmeleitung verlegt. Mein Vermieter hat einen Hackschnitzelheizofen für seine Schweinemast.
    Nun meine Fragen:
    Darf der Vermieter auf seine Brennstoffrechnung Geschäftskosen geltend machen?
    Muß der Vermieter mir seine Einkaufsrechnung zeigen?
    Der alte Heizofen mußte ersetzt werden weil er kaputt war. Darf der Vermieter die Installationskosten für die Wärmeleitung auf die Wärmelieferung umrechnen, oder , wie ich meine, sind das Instandhaltungskosten die im Mietpreis enthalten sind ?
    Gruß
    bernard

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