Beiträge von Yankee102

    Hallo Zusammen,

    an unserem keller ist der Riegel für das Vorhängeschloss wegen Rosts aus der Wand herausgebrochen. Wir können deswegen den Keller bereits seit 2 Monaten nicht nutzen. Da sich die Reparatur nun wohl noch mindestens einen Monat hinziehen wird, fragen wir uns, ob wir eine Entschädigung vom vermieter verlangen können. Der Keller ist nicht mehr verschlossen und gerade im Winter benötigt man diesen ja doch zum Abstellen einiger Dinge.
    Für Anregungen und Hinweise bzgl. einer Entschädigung wäre ich sehr dankbar.

    Danke für euere Antworten
    Christoph

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