Winterdienstpflicht

  • Ahoi.

    Kurz zur Situation.

    Einfamilienhaus, unten ist der Vermieter gemeldet(aber selten da, da Zweitwohnsitz, aber in selber Stadt) und im 1.OG wohne ich.

    1)Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist - sofern er eine Erdgeschosswohnung gemietet hat - verplichtet, den Bürgersteig etc sauber zu halten und im Winter Schnee zu räumen und zu streuen.

    So wie ich das jetzt sehe, muss dies also der Vermieter tun, oder?
    Im Mitevertrag steht auch eindeutig, das ich eine Wohnung im 1.OG habe.

    2) Im Bad ist ein beleuchtetes Regal welches auch zur Beleuchtung des Bades dient.
    ich habe jetzt aber eine weitere Deckenlampe montiert und die vorhandene abgeklemmt(auch ordnungsgemäß).
    Ist dies gestattet? ich finde zu diesem Punkt im Mitevertrag nichts.


    Ich danke euch schon mal

    VG


  • 1)Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist - sofern er eine Erdgeschosswohnung gemietet hat - verplichtet, den Bürgersteig etc sauber zu halten und im Winter Schnee zu räumen und zu streuen.

    So wie ich das jetzt sehe, muss dies also der Vermieter tun, oder?

    Jau


    Zitat

    2) Im Bad ist ein beleuchtetes Regal welches auch zur Beleuchtung des Bades dient.
    ich habe jetzt aber eine weitere Deckenlampe montiert und die vorhandene abgeklemmt(auch ordnungsgemäß).
    Ist dies gestattet? ich finde zu diesem Punkt im Mitevertrag nichts.

    Natürlich ist das gestattet. Das muß nicht extra im Vertrag stehen.

    Bei Mietende ist die Deckenbeleuchtung aber u. U. zu Entfernen und der ursprüngliche Zustand der Decke wieder herzustellen.

  • DaDaNik,

    nach dem Preussischen Wegereinigungsgesetz von Anno Pief sind die Gemeinden zum Winterdienst verpflichtet, diese können dies jedoch aufgrund ihrer Ortsatzungen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Diese können die Pficht jedoch mietvertraglich auf die Mieter übertragen.

    Eine Wand- oder Deckenlampe darfste auf eigene Rechnung und Gefahr durch eine andere ersetzen, musst jedoch bei Mietende auf Verlangen des VM den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

  • Hallo DaDaNik,

    beim Winterdienst hast du recht. Das müsste bei eurer Konstellation der Vermieter übernehmen. Da der aber selten da ist, wird er eine Firma damit beauftragen müssen und kann die Kosten als Betriebskosten umlegen. Je nach Fläche sind das einige hundert Euro pro Jahr - und das unabhängig davon, ob es tatsächlich schneit wegen der Betriebsbereitschaft. Für die Flächenreinigung gilt das analog.

    Als Mieter würde ich mir überlegen, ob ich diese Kosten wirklich tragen möchte, bei den drei Schneetagen, die wir haben. Ich würde den Schnee "einfach" räumen und keine Geschichte daraus machen. Da du es nicht im Mietvertrag hast, bist du dann wenigstens nicht in der rechtlichen Haftung, falls du es doch mal nicht schaffst und etwas passiert.

    Gruß
    H H

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