Beiträge von DaDaNik

    Ahoi.

    Kurz zur Situation.

    Einfamilienhaus, unten ist der Vermieter gemeldet(aber selten da, da Zweitwohnsitz, aber in selber Stadt) und im 1.OG wohne ich.

    1)Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist - sofern er eine Erdgeschosswohnung gemietet hat - verplichtet, den Bürgersteig etc sauber zu halten und im Winter Schnee zu räumen und zu streuen.

    So wie ich das jetzt sehe, muss dies also der Vermieter tun, oder?
    Im Mitevertrag steht auch eindeutig, das ich eine Wohnung im 1.OG habe.

    2) Im Bad ist ein beleuchtetes Regal welches auch zur Beleuchtung des Bades dient.
    ich habe jetzt aber eine weitere Deckenlampe montiert und die vorhandene abgeklemmt(auch ordnungsgemäß).
    Ist dies gestattet? ich finde zu diesem Punkt im Mitevertrag nichts.


    Ich danke euch schon mal

    VG

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