Ehemaliger Vermieter "Gagfah" zahlt das Guthaben der Abrechnung nicht aus...

  • Hallo,

    ich habe derzeit ein Problem mit dem alten Vermieter (Gagfah).
    Am 04.12.2015 ging bei mir die Heiz- und Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2014 ein und die Gagfah zahlt das darauf liegende Guthaben nicht aus. Nach mehrmaligen Anrufen haben die Mitarbeiter mir mitgeteilt, dass die Auszahlung wohl erst im März/April 2016 ausgezahlt würde.
    Die Jahre zuvor wurde ein Guthaben immer direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnet, dies geht nun nicht mehr, da das Haus 2015 von einer anderen Wohnungsgenossenschaft gekauft wurde. Also müsste das Guthaben separat von der Gagfah auf mein Konto überwiesen werden.
    Ist die verpätete Auszahlung so zulässig? Laut mehreren Internetseiten gilt eine Frist von 30 Tagen (der Mieter sowie Vermieter ist dazu verpflichtet Rückzahlungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen).
    Im Mietvertrag selbst habe ich zu den Fristen nichts gefunden.

    Vielen Dank bereits eure Hilfe.

    VG!

  • Wenn man es genau nimmt, ist die Erstattung des Guthabens ab Zustellung der Nebenkostenabrechnung fällig. Nach 30 Tagen ist der Vermieter automatisch in Verzug.

  • Der Vermieter hat das Guthaben unverzüglich auszuzahlen und hat hierfür längstens 30 Tage Zeit.

    Ich würde den Vermieter nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, das Geld unverzüglich auszuzahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • [Interne Probleme des Verwalters/Eigentümers/Vermieters gehen mich nichts an. Die Gagfah hat das Guthaben sofort auszuzahlen.
    Ich würde per Einwurfeinschreiben letzmalig mahnen, 14 Tage Frist einräumen, bei Erfolglosigkeit Mahnbescheid.

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Ein Mahnschreiben ist schon am 04.01.16 raus gegangen, mit Fristsetzung bis heute. Darauf keine Reaktion. Lediglich ein Schreiben kam, indem stand das es einige Zeit beanspruchen wird.
    Wie gehe ich nun am besten vor, wenn sie sich jetzt ganz quer stellen? Noch eine Mahnung hinschicken?

    Euch einen angenehmen Abend.

  • Hallo,
    habe das selbe Problem mit dem Vermieter , bei mir antortet er nicht auf mitlerweile fünf E-Mail mit Lesebestätigung.
    Die gesetzte Frist ist am 31.12.15 abgelaufen.
    hatt sich bei ihnen mitlerweile etwas getan?

    mfG
    Patrik

  • Vergessen Sie Ihr E-Mail Geschreibsel. Taugt höchtens für Bittstellungen!


    Bei ernsthaften Problemen ist und bleibt das Mittel der Wahl das Einwurfeinschreiben.

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Ein Mahnschreiben ist schon am 04.01.16 raus gegangen, mit Fristsetzung bis heute. Darauf keine Reaktion. Lediglich ein Schreiben kam, indem stand das es einige Zeit beanspruchen wird.
    Wie gehe ich nun am besten vor, wenn sie sich jetzt ganz quer stellen? Noch eine Mahnung hinschicken?

    Euch einen angenehmen Abend.

    Hallo,

    nun hast du ja schon einige Möglichkeiten ausgeschöpft, es bleibt noch ein gerichtlicher Mahnbescheid----------ABER frage ich mich, denn die Zusage dass die Erstattung ausgezahlt wird, was pressiert denn hier so?

    Willst du auf Biegen und Brechen nun die sofortige Auszahlung erzwingen?

    Ganz ehrlich, alles was du nun machst mittels gerichtlichem Mahnverfahren wird die Sache unter Umständen noch weiter hinauszögern, kann sein muss nicht sein, unerheblich dem zustehenden Recht, dass der Vermieter das Guthaben gleich auszuzahlen hat.

    Gruß

    BHShuber

  • Cellardoor:

    "Ein Mahnschreiben ist schon am 04.01.16 raus gegangen, mit Fristsetzung bis heute" (08.01.2016).
    - Wer Kalender richtig lesen und auch nachdenken kann, ist klar im Vorteil: Schreiben ging 4.1. raus. Briefkasten wurde am 5.1. geleert. Schreiben kam am 6.1. in der Poststelle des Empfängers an. Am 7.1. bekam der Mitarbeiter den Brief. Was erwartest Du denn bereits am 8.1.???

    "Darauf keine Reaktion. Lediglich ein Schreiben kam, indem stand das es einige Zeit beanspruchen wird."
    - Also DOCH eine Reaktion...:eek:

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