Beiträge von Cellardoor

    Hallo,

    ich habe derzeit ein Problem mit dem alten Vermieter (Gagfah).
    Am 04.12.2015 ging bei mir die Heiz- und Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2014 ein und die Gagfah zahlt das darauf liegende Guthaben nicht aus. Nach mehrmaligen Anrufen haben die Mitarbeiter mir mitgeteilt, dass die Auszahlung wohl erst im März/April 2016 ausgezahlt würde.
    Die Jahre zuvor wurde ein Guthaben immer direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnet, dies geht nun nicht mehr, da das Haus 2015 von einer anderen Wohnungsgenossenschaft gekauft wurde. Also müsste das Guthaben separat von der Gagfah auf mein Konto überwiesen werden.
    Ist die verpätete Auszahlung so zulässig? Laut mehreren Internetseiten gilt eine Frist von 30 Tagen (der Mieter sowie Vermieter ist dazu verpflichtet Rückzahlungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen).
    Im Mietvertrag selbst habe ich zu den Fristen nichts gefunden.

    Vielen Dank bereits eure Hilfe.

    VG!

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