Probleme nach Auszug wegen Rauchen

  • Hey Leute habe folgende Situation:

    Ich bin zum 31.01.2015 aus meiner Mietwohnung ausgezogen.
    Ich hatte in der Wohnung geraucht obwohl ich etwas unterschrieben hatte, aber ich denke es ist nicht Rechtswirkend. Die Vermieterin hatte mit Bleistift auf das Übergabeprotokoll bevor ich es unterschrieben hatte, notiert dass das Rauchen im Haus verboten ist. http://www.pic-upload.de/view-29355233/Vertrag1.jpg.html

    Ich hatte jedoch "nur" ca 2 Wochen in der Wohnung geraucht und dass ist schon ein bisschen her, sie hat es damals mitbekommen woraufhin ich es unterließ. Sie meint jedoch, dass die Wohnung immernoch nach Rauch stinkt und hat mir gerade so ne schöne Nachricht geschickt, dass sie beim Anwalt war, was 300Euro kostete, was sie von meiner Kaution abziehen will und des weiteren will sie einen Gutachter beauftragen was weitere 1000Euro kosten wären.

    Jetzt nachdem die anfangs so freundlichen Vermieter mir so kommen, stelle ich euch gleich noch eine Frage. Ich hatte in der Heizperiode nie 20C in den Mieträumen woraufhin ich die Vermieter 3x angesprochen hatte ohne Besserung. Jedoch als dann Leute zum Anschauen der Wohnung (potenzielle Nachmieter) kamen, ging die Heizung plötzlich einen Tag davor. Im Anschluss ging sie nicht mehr. Beweisen kann ich dies ja nichtmehr, außer vllt durch Zählerstand vom Gas? (Gasheizung)

    Gruß Eisi :)

  • Hey Leute habe folgende Situation:

    Ich bin zum 31.01.2015 aus meiner Mietwohnung ausgezogen.
    Ich hatte in der Wohnung geraucht obwohl ich etwas unterschrieben hatte, aber ich denke es ist nicht Rechtswirkend. Die Vermieterin hatte mit Bleistift auf das Übergabeprotokoll bevor ich es unterschrieben hatte, notiert dass das Rauchen im Haus verboten ist. http://www.pic-upload.de/view-29355233/Vertrag1.jpg.html

    Ich hatte jedoch "nur" ca 2 Wochen in der Wohnung geraucht und dass ist schon ein bisschen her, sie hat es damals mitbekommen woraufhin ich es unterließ. Sie meint jedoch, dass die Wohnung immernoch nach Rauch stinkt und hat mir gerade so ne schöne Nachricht geschickt, dass sie beim Anwalt war, was 300Euro kostete, was sie von meiner Kaution abziehen will und des weiteren will sie einen Gutachter beauftragen was weitere 1000Euro kosten wären.

    Jetzt nachdem die anfangs so freundlichen Vermieter mir so kommen, stelle ich euch gleich noch eine Frage. Ich hatte in der Heizperiode nie 20C in den Mieträumen woraufhin ich die Vermieter 3x angesprochen hatte ohne Besserung. Jedoch als dann Leute zum Anschauen der Wohnung (potenzielle Nachmieter) kamen, ging die Heizung plötzlich einen Tag davor. Im Anschluss ging sie nicht mehr. Beweisen kann ich dies ja nichtmehr, außer vllt durch Zählerstand vom Gas? (Gasheizung)

    Gruß Eisi :)

    Hallo,

    weder die Eine, noch die Andere Begründung zur Zurückhaltung oder Abzug von der Kaution ist berechtigt noch rechtswirksam.


    Rauchen, solange es keinen Anderen belästigt gehört zum vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache und so lange nicht kettengeraucht alles vergilbt ist, hier könnte der Vermieter dann Schadenersatz fordern.

    Das ein Vermieter sich rechtsanwaltlich beraten lässt ist kein Grund die Kosten für eine Erstberatung von der Kaution abziehen zu können, wäre bei dem Anwaltstermin etwas vorteiliges für den Vermieter rausgekommen, hättest du bereits ein Anwaltsschreiben!

    Klagen Sie die Herausgabe der Kaution beim zuständigen Amtsgericht ein, dies kann man selber mit einem ansässigen Rechtspfleger im Amtsgericht durchführen oder einen Anwalt für Mietrecht.

    Was lächerlicheres habe ich bis Dato noch nicht gesehen, sowohl in Bezug auf das Besichtigungsrecht der Vermieters als auch das Verbot des Rauchens, was für eine Flachpfanne!

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (7. Januar 2016 um 16:19)

  • Grüß dich BHShuber,

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort, selbiges dachte ich mir auch. Es tut mir nur menschlich leid, da ich eigentlich mit denen recht gut ausgekommen bin bevor ich meine Kündigung einreichte :D

    Aber dann werde ich es der "Flachpfanne" wohl über den rechtlichen Weg erklären müssen wenn sie es so nicht versteht :)

  • Hallo Eisi,

    nicht Flachpfanne, sondern Leerpfosten...
    Schliesse mich meinem Vorredner an.
    Bangemachen gilt nicht.
    Du hältst uns bitte weiterhin informiert?

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