Abrechnungsfrist eingehalten oder nicht - das ist hier die Frage

  • Hallo zusammen,

    ich erhielt heute (am 4.1.16) eine Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 1.1.14 bis 31.12.14. Theoretisch hätte mir diese Abrechnung doch bis spätestens 31.12.15 zugehen müssen, oder? Die Abrechnungsfrist beträgt ja 12 Monate. Damit ist die komplette Abrechnung doch hinfällig - sofern der Vermieter das nicht selbst verschuldet hat (wofür er aber wiederum einen Beweis erbringen müsste...).

    Auf dem Brief war nur eine Internetmarke – kein Poststempel, nichts. Es handelt sich auch nicht um ein Einschreiben. Ich war immer zu Hause und habe regelmäßig in den Briefkasten geschaut, es ging mir tatsächlich erst heute zu. Das heißt, der Vermieter müsste doch jetzt die Beweispflicht erbringen, dass er mir das rechtzeitig zugeschickt hat, oder?

    Ich würde denen jetzt schreiben, dass ich mit Verweis auf die Frist nach §556 BGB die Nachzahlung nicht leisten werde – ist das der korrekte Weg?

    Ferner ist da bei der Abrechnung auch was nicht korrekt, wogegen ich ohnehin Widerspruch einlegen würde. Kann ich das immer noch tun, falls sich das Versäumnis der Frist als unverschuldet herausstellt?

    Besten Dank & lieben Gruß
    Huffy

  • Hallo Huffypuff,

    Du wirst sicherlich (für den Fall des Falles) belegen können, wann Dein BK zuletzt noch leer war und wann die Abrechnung in Deinem BK vorgefunden wurde.

    "Ich würde denen jetzt schreiben, dass ich mit Verweis auf die Frist nach §556 BGB die Nachzahlung nicht leisten werde – ist das der korrekte Weg?"
    - Ja.

    "Ferner ist da bei der Abrechnung auch was nicht korrekt, wogegen ich ohnehin Widerspruch einlegen würde. Kann ich das immer noch tun, falls sich das Versäumnis der Frist als unverschuldet herausstellt?"
    - Du kannst der Abrechnung binnen Monatsfrist (oder 4 Wochen?) nach Zugang widersprechen mit Angabe der Gründe. - Ein Einwurfeinschreiben müsste eigentlich genügen.

  • Danke euch für die Antworten, damit bin ich schon mal ein Stück weiter. Was mich jetzt noch interessiert, ist die Reihenfolge des Ganzen. Klar muss ich erst mal umgehend die Nachzahlung wegen der Fristversäumnis ablehnen. Aber für den Fall, dass das Versäumnis unverschuldet war und die Abrechnung damit gültig ist - was mache ich dann, wenn ich dennoch Nebenkosten anfechten will? Wenn die sich erst in 4 Wochen melden, ist die Widerspruchsfrist ja schon abgelaufen und ich hab dann im Zweifelsfall Pech gehabt (?). Schicke ich denen das parallel, in einem Schreiben oder wie würdet ihr das machen?

    Danke & LG
    Huffypuff

  • #
    könntest Du beides in 1 Schreiben packen:

    a) ungültig wg. Fristversäumnis
    +b) falls "dennoch" fristgemäß->Widerspruch

    Falls Du am 31.12. nachgesehen hast, würde ich b) uU. weglassen

    nur mM.

  • Huffypuff,
    der Absender müsste erst einmal beweisen, dass er den verspäteten Zugang bei mir nicht zu vertreten hat (bspw. hat das EVU trotz nachweisbarer Bemühungen die Jahresrechnung nicht geschickt).
    Du kannst der Abrechnung binnen Monatsfrist (oder 4 Wochen?) nach Zugang widersprechen mit Angabe der Gründe. - Ein Einwurfeinschreiben müsste eigentlich genügen. Reicht das nicht??

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