Beiträge von Huffypuff

    Danke euch für die Antworten, damit bin ich schon mal ein Stück weiter. Was mich jetzt noch interessiert, ist die Reihenfolge des Ganzen. Klar muss ich erst mal umgehend die Nachzahlung wegen der Fristversäumnis ablehnen. Aber für den Fall, dass das Versäumnis unverschuldet war und die Abrechnung damit gültig ist - was mache ich dann, wenn ich dennoch Nebenkosten anfechten will? Wenn die sich erst in 4 Wochen melden, ist die Widerspruchsfrist ja schon abgelaufen und ich hab dann im Zweifelsfall Pech gehabt (?). Schicke ich denen das parallel, in einem Schreiben oder wie würdet ihr das machen?

    Danke & LG
    Huffypuff

    Hallo zusammen,

    ich erhielt heute (am 4.1.16) eine Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 1.1.14 bis 31.12.14. Theoretisch hätte mir diese Abrechnung doch bis spätestens 31.12.15 zugehen müssen, oder? Die Abrechnungsfrist beträgt ja 12 Monate. Damit ist die komplette Abrechnung doch hinfällig - sofern der Vermieter das nicht selbst verschuldet hat (wofür er aber wiederum einen Beweis erbringen müsste...).

    Auf dem Brief war nur eine Internetmarke – kein Poststempel, nichts. Es handelt sich auch nicht um ein Einschreiben. Ich war immer zu Hause und habe regelmäßig in den Briefkasten geschaut, es ging mir tatsächlich erst heute zu. Das heißt, der Vermieter müsste doch jetzt die Beweispflicht erbringen, dass er mir das rechtzeitig zugeschickt hat, oder?

    Ich würde denen jetzt schreiben, dass ich mit Verweis auf die Frist nach §556 BGB die Nachzahlung nicht leisten werde – ist das der korrekte Weg?

    Ferner ist da bei der Abrechnung auch was nicht korrekt, wogegen ich ohnehin Widerspruch einlegen würde. Kann ich das immer noch tun, falls sich das Versäumnis der Frist als unverschuldet herausstellt?

    Besten Dank & lieben Gruß
    Huffy

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