Danke euch für die Antworten, damit bin ich schon mal ein Stück weiter. Was mich jetzt noch interessiert, ist die Reihenfolge des Ganzen. Klar muss ich erst mal umgehend die Nachzahlung wegen der Fristversäumnis ablehnen. Aber für den Fall, dass das Versäumnis unverschuldet war und die Abrechnung damit gültig ist - was mache ich dann, wenn ich dennoch Nebenkosten anfechten will? Wenn die sich erst in 4 Wochen melden, ist die Widerspruchsfrist ja schon abgelaufen und ich hab dann im Zweifelsfall Pech gehabt (?). Schicke ich denen das parallel, in einem Schreiben oder wie würdet ihr das machen?
Danke & LG
Huffypuff