Beiträge von sandkristall

    Vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten. Wir haben zwar jetzt auch einen Termin für eine rechtliche Beratung, aber im Vorfeld wollen wir gerne schon mal bei den Vermietern "anklopfen", damit wir dann nicht aus heiterem Himmel mit zig Dingen ankommen. Da wollen wir aber natürlich auch nicht ahnungslos und aufs Geratewohl Ungerechtigkeiten anprangern... ;)

    Also müssen wir uns mit einer Abrechnung der Stromkosten für Waschmaschine und Trockner im Rahmen des Allgemeinstroms zu 50/50 abfinden, selbst wenn jede Partei ihre eigenen Geräte nutzt?

    Hi,

    vielen herzlichen Dank schon mal für die Antworten bisher! Das mit den Heizkosten dachten wir uns dann wohl schon richtig! :)
    Ups, ja, ich meinte natürlich "zu viel" Geld für ein paar Lampen im Treppenhaus. ;)

    Das mit den Waschmaschinen ist mir aber noch immer nicht so ganz klar... Ich dachte ja auch recherchetechnisch, dass nur Geräte, die eben auch allgemein genutzt werden, unter "Allgemeinstrom" fallen.
    Stutzig macht mich aber der umkringelte Absatz im Mietvertrag...

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    Und zur Heizkostenabrechnung: Ist das auf jeden Fall gesetzlich geregelt? Oder könnte man das vertraglich theoretisch auch umgehen (nur, falls ich irgendeinen Absatz unseres Vertrags misinterpretiert/übersehen/... habe)?
    Und muss die Abrechnung dann aufgrund der letzten 12 Monate erfolgen, verbrauchsabhängig, oder definitiv erst ab Einzugsdatum gerechnet verbrauchsabhängig (mir geht es um den Bezugswert)?

    Was uns AUCH NOCH aufgefallen ist mittlerweile, ist, dass viele der beigefügten Rechnungen z.B. den Abrechnungszeitraum 1.10.2014-30.09.2015 betreffen. Die ermittelten pro Kopf Werte (Wasser z.B.) wurden uns aber ja praktisch bis 31.12. berechnet. Also klar, uns wurden jetzt auch nur 6,5 Monate berechnet. Aber ja auf einem Bezugswert, der gar nicht der tatsächlichen Nutzung durch uns entspricht. Also mir ist selber gar nicht ganz klar, wie unsere Vermieter das dann berechnen, aber mal angenommen, wir ziehen irgendwann aus und haben immer das Wasser -3 Monate bezahlt, dann könnten unsere Vermieter ja am Ende noch ankommen von wegen, wir wären laut Rechnungen 3 Monate im Rückstand... Also versteht ihr das Problem? ;)

    Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier dank unserer kürzlich eingetroffenen Nebenkostenabrechnung.
    Angenommen, in der Wohnung wohnen mein Partner (als Hauptmieter) und ich (als Untermieterin) seit Mitte Juni 2015. In dem Haus wohnen ansonsten noch die Verwandten der Vermieter, unter uns zu dritt, über uns die erwachsene Tochter, sprich, drei mehr oder weniger gleich große Wohnungen im Haus.

    Wir haben nun in der Nebenkostenabrechnung samt Nachzahlung einige Unstimmigkeiten gefunden, sind uns aber auch nach einiger Recherche nicht ganz sicher, wie man theoretisch in so einem Falle handeln sollte.

    1. Uns wurde die Hälfte einer Rechnung zur Reparatur bzw. Austausch einer defekten Brennerflanschdichtung an der Heizungsanlage (im April 2015, also noch Monate vor unserem Einzug) in Rechnung gestellt. Auf der Nebenkostenabrechnung wird das als "Heizungsprüfung" betitelt, auf der Rechnung steht "Reparatur" mit den Posten "Dichtung" und "Montagestunden".
    Nach meiner Recherche dürfen Reparaturen aber, wenn schon etwas kaputt war, gar nicht als Nebenkosten berechnet werden. Zudem war der Defekt ja noch VOR unserem Einzug. Wie sähe die Lage hier rechtlich aus?

    2. Uns wurden 270€ unter dem Posten "Strom Waschküche, Treppenhaus" berechnet. Für ein paar Lampen ist das ja definitiv zu wenig, das Licht schaltet sich automatisch nach einigen Minuten ab und ist nicht dauerhaft an. Unsere Vermutung nach grober Berechnung: Der Strom für zwei Waschmaschinen + zwei Trockner in der Waschküche wird ebenfalls unter diesem Posten verrechnet. Natürlich ist das überhaupt nicht in unserem Sinne, da wir nur 2 Personen sind und neue, energiesparende Geräte verwenden, während die übrigen Parteien zu viert alte Geräte verwenden (während die 270€ ja auch einfach nur durch zwei geteilt wurden).
    Außerdem darf laut meiner Recherche unter "Allgemeinstrom" (auch wenn der Begriff in unserer Abrechnung nie vorkam) auch kein Strom für sonstige Geräte verrechnet werden, sondern nur Licht in gemeinschaftlich genutzten Räumen etc.. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Stimmt meine Einschätzung, dass der Strom für die Waschmaschinen nicht gemeinsam berechnet und dann auf zwei Parteien (mit unterschiedlichen Bewohneranzahlen) aufgeteilt werden darf?

    3. Die Gesamtkosten für Gas (Heizung) wurden pauschal auf die Anzahl der Bewohner (also 4:2) aufgeteilt. Sprich, der Jahresverbrauch (anteilig die 6,5 Monate unserer Mietdauer dieses Jahr) wurde NUR auf die Anzahl der Bewohner aufgeteilt, ohne Rücksicht auf Verbrauch etc..
    Laut meiner Recherche ist aber nach Heizkostenverordnung doch gesetzlich geregelt, dass mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, und die anderen >50% nach Bewohneranzahl oder nach Fläche. Liege ich hier richtig?

    4. Als generelle Frage: Ist es überhaupt rechtens, wenn bis Juni diesen Jahres noch andere Mieter in der Wohnung waren und die Gesamtkosten ohne Zwischenstand (z.B. bei den Heizkosten) nun für uns berechnet werden? Also wenn wir quasi viel sparsamere Mieter wären als die Vormieter, dann hätten wir ja trotzdem eine Mischung aus deren und unserer Sparsamkeit (oder eben nicht Sparsamkeit) zu bezahlen.

    Uff, das ist jetzt etwas viel geworden. Entschuldigung. Ich würde mich wirklich sehr über Antworten (gerne auch nur zu einzelnen Fragen) freuen.

    Ganz liebe Grüße,

    sandkristall :)

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