Räumung durch Gericht

  • Hallo liebe Mitglieder

    Mein Problem ist folgendes

    Da wir viele Probleme im Haus und Wohnung haben und unser Vermieter einfach nichts macht, haben wir ohne Anwalt die Miete gekürzt was ein Fehler war.

    Paar Monate später hatten wir auch eine fristlose Kündigung durch den Haus&Grund Verein erhalten,dagegen haben wir auch Widerspruch eingelegt aber wie immer hat das nichts gebracht.
    Im Juli war auch dann schon die Verhandlung beim Amtsgericht ,selbst dem Richter war alles egal wir haben Bilder vorgelegt wo eigentlich jeder Richter sagen müsste das wir das so richtig gemacht haben, aber das war nicht so. Der Richter hat uns eine Räumungsfrist bis 31.12.2015 gegeben. Aber da ich den Gerichtsvollzieher gut kenne hat er mir gesagt das er erst am 13.01.2016 die Wohnung Räumt.

    Ich war beim Jobcenter ob die uns mit einer Wohnung helfen würden aber das war auch der größte Reinfall obwohl ich zur Zeit Alg2 erhalte da ich erst wieder ab den 01.04.2016 Arbeite.

    Was für Möglichkeiten gibt es noch ausser Obdachlosenheim ????
    Muss dazu sagen wir suchen seit Mai 2015 nach einer andere Wohnung aber durch meine Negative Schufa bekommen wir keine Wohnung.

    Wir haben drei Kinder


    Hoffe es geben welche die hier gute Tipps geben können

    Einmal editiert, zuletzt von steffen1985 (3. Januar 2016 um 15:55)


  • Muss dazu sagen wir suchen seit Mai 2015 nach einer andere Wohnung aber durch meine Negative Schufa bekommen wir keine Wohnung.
    Wir haben drei Kinder

    Dann sollten Sie mal mehr Verantwortungsbewußtsein für Ihre Familie entwickeln.
    Da Ihren Kindern keine Brücke zugemutet werden kann, denke ich mal, das das Sozialamt noch eine Lösung findet; vielleicht in einem Kinderheim.
    Für Sie allerdings wäre eine Brückenunterkunft notwendig und auch mal lehrreich!

  • Hoffe es geben welche die hier gute Tipps geben können[/B]

    Ja, der erste wäre der, dass es als unverschämt gilt, wenn man den ganzen Text in fett formatiert. Das bedeutet in Foren, dass man schreit!
    Und der nächste Tipp wäre, sich so schnell wie möglich beim Rathaus melden, die haben meist sogenannte Schlichtwohnungen für Gestrandetet wie ihr.
    Alles andere kannste knicken. Du kennst ja den Spruch von dem Kind, das in den Brunnen gefallen ist.

  • Was habt Ihr von Juli bis Dezember, immerhin etwa 6 Monate, unternommen um die Räumung abzuwenden bzw. eine andere Wohnung zu bekommen?

    Deutsche Gerichte bzw. Richter entscheiden i. d. R. für den Mieter. Wenn dieser das nicht getan hat muß schon was dran sein.

  • Zitat

    Ich war beim Jobcenter ob die uns mit einer Wohnung helfen würden aber das war auch der größte Reinfall obwohl ich zur Zeit Alg2 erhalte da ich erst wieder ab den 01.04.2016 Arbeite.

    Das Jobcenter zahlt zwar evtl. die Wohnung, allerdings müsst Ihr Euch schon selbst um diese kümmern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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