Jährliche Nebenkosten-Nachzahlungen von 850 bis 1500€!

  • War eigentlich die ganze Zeit dabei euren Smalltalk zu lesen ^^

    Aber wenns ne Frage sein muss:

    1)Wie finde ich heraus, ob der baulich getrennt lebende Nachbar (der vermutlich die 5. Wohneinheit bildet) auch zur Wirtschaftseinheit zählt? Es wäre doch vorteilhafter, wenn unser Gebäude nur ca. 285 statt 385qm als Gesamteinheiten benutzt. Dann wäre es doch hier und da für uns günstiger.

    2)Muss ich für die Miete der Rauchwarnmelder aufkommen? Oder zählt das auch zu den Betriebskosten?

    3)Muss der VM auf Anfrage die Rechnungen der Heizöl-Lieferung vorzeigen?

    P.s. wir sind übrigens seit etwa einem halben Jahr umgezogen. Und seitdem muss ich so gut wie überhaupt nicht mehr heizen, da die Wohnung gedämmt ist. Vorher kam ja die ironische Frage, ob wir den Garten mit heizen. Von wegen...

    Die Wohnung muss nur gedämmt sein. Ich habe heute den ganzen Tag lang keine Heizung an gehabt, weil es hier in der neuen Wohnung einfach nicht kalt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von c32-02 (2. Januar 2016 um 00:14)

  • Du musst bei den Heizkosten schon die Gesamtkosten betrachten und nicht das Heizöl separat von den Zusatzkosten wie Strom für die Pumoe, Wartung und Schornsteinfeger.

  • War eigentlich die ganze Zeit dabei euren Smalltalk zu lesen ^^

    Aber wenns ne Frage sein muss:

    1)Wie finde ich heraus, ob der baulich getrennt lebende Nachbar (der vermutlich die 5. Wohneinheit bildet) auch zur Wirtschaftseinheit zählt? Es wäre doch vorteilhafter, wenn unser Gebäude nur ca. 285 statt 385qm als Gesamteinheiten benutzt. Dann wäre es doch hier und da für uns günstiger.

    2)Muss ich für die Miete der Rauchwarnmelder aufkommen? Oder zählt das auch zu den Betriebskosten?

    3)Muss der VM auf Anfrage die Rechnungen der Heizöl-Lieferung vorzeigen?

    zu 2: Rauchmelder sind in deinem Mietvertrag aufgeführt. ansonsten wären sie bei der "jeweils gültigen".. mit dabei

    zu 3: der VM muss dir alle Rechnungen, welche mit deinen kosten zu tun haben, auf verlangen einsicht gewähren

    zu 1: wozu? das kannst du nicht ändern. er wird das Nebengebäude nicht abreissen.

  • zu deiner Änderung:
    wenn die Wohnung so schlecht gedämmt war, hast du ja den garten mit geheizt.
    hättest Tomaten an der Hauswand, auch im winter haben können.:p

  • zu 1: wozu? das kannst du nicht ändern. er wird das Nebengebäude nicht abreissen.

    Vielleicht liegt da ein Fehler vor und das Ganze ist unzulässig. Wie Berny bereits sagte ist es ok, wenn er zur Wirtschaftseinheit gehört. Falls nicht, dann muss das heraus gefunden und geändert werden. Warum soll ich bspw. für ihn seinen Allgemeinstrom mit bezahlen? Und ich glaube auch kaum, dass er bei uns nen Stromzähler hat oder allgemein zur Wirtschaftsgemeinschaft gehört.

    Oder wie erklärst du dir die Tatsache, dass er bei der Müllabrechnung nicht aufgeführt ist? Da fehlt nämlich eine Person. Bei den qm sind es wiederum ca. 100qm zu viel.

    Naja, wir belassen es erst mal dabei.

  • sieh das Nebengebäude als zusätzliche Etage.
    bei einem hochhaus muss auch die Allgemeinheit die verluste der wärme in den rohren, für die oberen mit tragen

  • ich sehe hier klar einen Silvester :rolleyes:

    verändern oder manipulieren der Zitate führt eigentlich zu Verwarnung oder gar zu Sperrung.

    wäre ja schade....


  • Und das mit der Anspielung auf mangelnde Intelligenz finde ich jetzt etwas unverschämt, da ich wie gesagt noch relativ jung bin und es die erste Nebenkostenabrechnung ist mit der ich mich überhaupt befasse.

    Lesen Sie statt: mangelnde Intelligenz = mangelndes Wissen.

    Bei genaueren Hinsehen meine ich, das Sie keine Betriebskosten zu zahlen haben; lediglich die handschriftlich vorgenommenen Einträge.

  • Ein paar Sachen fallen mir auf:

    1. Die monatlichen Vorauszahlung von 140 € inkl. Heizkosten sind bzw. waren zu gering.

    2. Frisch- und Abwasser ist mit über 6 € ziemlich teuer.

    3. Auch Heizöl mit im Schnitt 83 Cent ist auch recht heftig. Hat der VM das flaschenweise gekauft?:confused:
    Ich kann mich erinnern das Heizöl, an der Tanke wohlgemerkt, 2014 zum Teil unter 70 Cent gekostet hat. Bei Abnahme von großen Mengen ab etwa 1.000 Liter sogar unter 60 Cent.

    4. Kosten der Abrechnung sind nicht umlegbar.

    Die Grundsteuer finde ich nicht zu hoch. Ich zahle 474 € jährlich bei nur 245 m² Wohnfläche.

    Betriebsstrom (ich nehme übrigens 6 %) und Schornsteinfeger sind auch im Rahmen des Normalen.

    Abrechnungskosten, wie schon erwähnt, sind nicht umlegbar.

  • Lesen Sie statt: mangelnde Intelligenz = mangelndes Wissen.
    Bei genaueren Hinsehen meine ich, das Sie keine Betriebskosten zu zahlen haben; lediglich die handschriftlich vorgenommenen Einträge.


    Naja, dieser MV bietet sicherlich Einkommenspotential für Anwälte, Gutachter, Gerichtskassen...:o

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