Hallo,
ich bin dieses Jahr aus einer Mietwohnung ausgezogen.
Dabei hat der Vermieter die Kaution einbehalten, weil ein Holzfenster über der Badewanne, die auch als Dusche benutzt wurde, getauscht werden musste. Nach 10 Monaten habe ich vom Vermieter bezüglich der Kaution noch nichts gehört...
Gibt es eine Regelung welcher Anteil von der Rechnung für das neue Fenster von meiner Kaution abgezogen werden darf? Ich habe z. B. gelesen, das Holzfenster eine Lebensdauer im Mittel von 30-40 Jahren haben. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er mir nur den Anteil von der Rechnung abziehen darf, der der Restlebensdauer entspricht?
Ist es überhaupt sinnvoll ein Holzfenster in die Dusche einzubauen, wenn man bedenkt, dass das Fenster bei jedem Duschen zumindest durch Spritzer nass wird? Kann sich dass auf die zu erwartende Lebensdauer auswirken?
Grüße