Wieviel von der Kaution darf vom Vermieter einbehalten werden?

  • Hallo,

    ich bin dieses Jahr aus einer Mietwohnung ausgezogen.

    Dabei hat der Vermieter die Kaution einbehalten, weil ein Holzfenster über der Badewanne, die auch als Dusche benutzt wurde, getauscht werden musste. Nach 10 Monaten habe ich vom Vermieter bezüglich der Kaution noch nichts gehört...

    Gibt es eine Regelung welcher Anteil von der Rechnung für das neue Fenster von meiner Kaution abgezogen werden darf? Ich habe z. B. gelesen, das Holzfenster eine Lebensdauer im Mittel von 30-40 Jahren haben. Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er mir nur den Anteil von der Rechnung abziehen darf, der der Restlebensdauer entspricht?

    Ist es überhaupt sinnvoll ein Holzfenster in die Dusche einzubauen, wenn man bedenkt, dass das Fenster bei jedem Duschen zumindest durch Spritzer nass wird? Kann sich dass auf die zu erwartende Lebensdauer auswirken?

    Grüße

  • Stellen Sie die Frage Ihren Vermieter. Nur er kann Ihnen beantworten, warum er die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat; ebenso den grund hierfür.

    Es kommt immer wieder vor, das hier Fragesteller glauben, wildfremde Menschen in diesem Forum müssten das doch wissen.
    Dem ist nicht so!

  • Hallo,

    mein Vermieter hatte mit mir damals besprochen, dass er Kosten für das Fenster von der Kaution abziehen wird. Da er sich seit dem nicht gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass er die Kaution komplett behalten möchte.

    Bevor ich ihn jetzt Anrufe, hätte ich mich halt gerne informiert, ob und ggf. wie ich evtl. argumentieren könnte, dass ich zumindest einen Teil wieder zurückbekomme. Deshalb habe ich gefragt, ob es bezüglich des Fensters so etwas wie Richtlinien oder etwas ähnliches gibt.

    Grüße

  • Hallo,

    mein Vermieter hatte mit mir damals besprochen, dass er Kosten für das Fenster von der Kaution abziehen wird. Da er sich seit dem nicht gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass er die Kaution komplett behalten möchte.

    Bevor ich ihn jetzt Anrufe, hätte ich mich halt gerne informiert, ob und ggf. wie ich evtl. argumentieren könnte, dass ich zumindest einen Teil wieder zurückbekomme. Deshalb habe ich gefragt, ob es bezüglich des Fensters so etwas wie Richtlinien oder etwas ähnliches gibt.

    Grüße

    Hallo,

    man sollte die Kaution, bzw. die Herausgabe der Kaution in voller Höhe per Klage fordern, dann kann der Vermieter ja mal versuchen, den Austausch des Bestandteiles der Mietsache aufgrund einer Tatsache, die der Mieter nicht zu vertreten hat, durchzusetzen.

    Bitte weiter Berichten, das interessiert mich dann doch sehr!

    Duschen, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache, wenn dabei ein Fenster nass wird, dass der Vermieter dort hin gebaut hat, ist das nicht das Problem eines Mieters.

    Zudem wenn der Vermieter das Fenster als Mietschaden hätte einfordern mögen, wäre die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach Mietende zu beachten in denen er die Schäden hätte einklagen müssen.

    Auf die Erklärung von Seiten des Vermieters auf die Klage bin ich ja mal richtig gespannt?

    Gruß

    BHShuber

  • Fenster erneuern war bislang Sache des Vermieters. Von der Kaution kann er Dir dafür keinen Cent abziehen, es sei denn, Du hast das Fenster mutwillig in Kleinteile zerlegt.

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