Nebenkosten 2014

  • Hallo Leute,
    hab heute meine Nebenkosten Abrechnung für 2014 bekommen. In besagtem Jahhr habe ich von Januar bis Ende März gewohnt.
    In der Abrechnung befinden sich 2 Punkte für Brennstoffkosten.
    16.01.2014 Öl Lieferung
    23.10.2014 Öl Lieferun

    In der Abrechnung bekomme ich die Heiz und Warmwasserkosten Anteilig meiner Wohnfläche Komplett aufgedrückt. Es hat keinen Nachmieter in der Wohnung gegeben.

    Muss ich mich an diesen Kosten beteiligen?
    lg

  • Nein, du musst nur die Nebenkosten für die Monate, in denen du dort gewohnt hast bzw. für die Dauer des Mietvertrages bezahlen. Wurden Heiz-und Warmwasserkosten komplett nach Wohnfläche berechnet und nicht auch nach Verbrauch (30 % / 70%)? Wie sieht es mit den anderen Nebenkosten aus? Wurden die auch anteilmäßig komplett berechnet?Für die Nebenkosten einer leerstehenden Wohnung muss der Vermieter aufkommen.

  • Hallo Lagavulin,

    "hab heute meine Nebenkosten Abrechnung für 2014 bekommen."
    - "Cleverer" Vermieter...

    "In besagtem Jahhr habe ich von Januar bis Ende März gewohnt.
    In der Abrechnung befinden sich 2 Punkte für Brennstoffkosten.
    16.01.2014 Öl Lieferung
    23.10.2014 Öl Lieferun"
    - Hier müsste gerechnet werden:
    Bestand am 31.12. minus Bestand am 01.01. plus Lieferungen, ergibt Jahresverbrauch = 1000 Heizgradtage.
    01.01.-31.03. haben 450 HGTg. Also die Kosten des Ölverbrauchs des Jahres / 1000 * 450 ergeben die Dir zuzurechnenden Verbrauchskosten.
    Beim WW ist es erheblich anders...

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    Habs mal eingefügt

    Einmal editiert, zuletzt von Lagavulin (31. Dezember 2015 um 15:47)

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    Habs mal eingefügt

    In einer Lerserfreundlichen Ausrichtung wäre besser.

  • Oh, ja. Entschuldigung.

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  • Hallo Leute,
    ich hätte da mal einige Fragen, evtl. kann man mir ja helfen.
    Kurz zur Sache: Mein Sohn hatte eine Wohnung Januar und Februar 2014. Ausgezogen ist er da nach 3 Wochen wegen starker Schimmelbildung. Außerordentliche Kündigung am 10.2.2014 zum 28.2.2014. Nach langem Rechtsstreit muss er die drei Monate Miete (März- Mai) nachzahlen. Gestern kam die Nebenkostenabrechnung, darin sind einige Fehler. Unteranderem keine Anschrift für die alte Wohnung, Kaution mit reingerechnet, Positionen durcheinander, doppelt berechnet und komplett falsch berechnetet. Für die drei Monate wo die Wohnung nicht bewohnt war ist auf der Abrechnung von Brunata ein Wasserverbrauch drauf usw.....
    Jetzt meine Frage: Die Grundkosten für die Heizung und Wasseraufbereitung sind zu zahlen, was ist aber mit der Heizung und mit dem Wasserverbrauch für den Zeitraum März bis Mai? Einen Widerspruch gegen die Aufstellung werden wir selbstverständlich machen, was ist dann aber mit der Frist 31.12, also heute? Die korrigierte Abrechnung kommt ja dann erst evtl. im Januar, wie verhält sich das dann mit der Bezahlung der Nebenkosten. Hat der Vermieter darauf noch einen Anspruch? Er hat die Abrechnung vom Hausverwalter ende August bekommen.

    Gruß Thomas

  • Hallo,
    auf Seite 1 halte ich alle Angaben für plausibel. Auf Seite 2 scheint mir jedoch das ganze Jahr abgerechnet worden zu sein. Insofern sollte da widersprochen werden. Ich würde zur Vereinfachung dem VM vorschlagen, von den Heizkosten nur 450/1000 zu berechnen.

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