Hallo Berny,
Danke für den Hinweis.
Ich wollte mich da nur anschließen, da es ja um das gleiche Thema geht.
Wenn es bitte jemand für mich löschen könnte, Danke
Gruß Thomas
Hallo Berny,
Danke für den Hinweis.
Ich wollte mich da nur anschließen, da es ja um das gleiche Thema geht.
Wenn es bitte jemand für mich löschen könnte, Danke
Gruß Thomas
Hallo Leute,
ich hätte da mal einige Fragen, evtl. kann man mir ja helfen.
Kurz zur Sache: Mein Sohn hatte eine Wohnung Januar und Februar 2014. Ausgezogen ist er da nach 3 Wochen wegen starker Schimmelbildung. Außerordentliche Kündigung am 10.2.2014 zum 28.2.2014. Nach langem Rechtsstreit muss er die drei Monate Miete (März- Mai) nachzahlen. Gestern kam die Nebenkostenabrechnung, darin sind einige Fehler. Unteranderem keine Anschrift für die alte Wohnung, Kaution mit reingerechnet, Positionen durcheinander, doppelt berechnet und komplett falsch berechnetet. Für die drei Monate wo die Wohnung nicht bewohnt war ist auf der Abrechnung von Brunata ein Heizungs.- Wasserverbrauch drauf.
Jetzt meine Frage: Die Grundkosten für die Heizung und Wasseraufbereitung sind zu zahlen, was ist aber mit der Heizung und mit dem Wasserverbrauch für den Zeitraum März bis Mai, es war ja keiner in der Wohnung? Einen Widerspruch gegen die Aufstellung werden wir selbstverständlich machen, was ist dann aber mit der Frist 31.12, also heute? Die korrigierte Abrechnung kommt ja dann erst evtl. im Januar, wie verhält sich das dann mit der Bezahlung der Nebenkosten. Hat der Vermieter darauf noch einen Anspruch? Er hat die Abrechnung vom Hausverwalter ende August bekommen.
Gruß Thomas
Hallo Leute,
ich hätte da mal einige Fragen, evtl. kann man mir ja helfen.
Kurz zur Sache: Mein Sohn hatte eine Wohnung Januar und Februar 2014. Ausgezogen ist er da nach 3 Wochen wegen starker Schimmelbildung. Außerordentliche Kündigung am 10.2.2014 zum 28.2.2014. Nach langem Rechtsstreit muss er die drei Monate Miete (März- Mai) nachzahlen. Gestern kam die Nebenkostenabrechnung, darin sind einige Fehler. Unteranderem keine Anschrift für die alte Wohnung, Kaution mit reingerechnet, Positionen durcheinander, doppelt berechnet und komplett falsch berechnetet. Für die drei Monate wo die Wohnung nicht bewohnt war ist auf der Abrechnung von Brunata ein Wasserverbrauch drauf usw.....
Jetzt meine Frage: Die Grundkosten für die Heizung und Wasseraufbereitung sind zu zahlen, was ist aber mit der Heizung und mit dem Wasserverbrauch für den Zeitraum März bis Mai? Einen Widerspruch gegen die Aufstellung werden wir selbstverständlich machen, was ist dann aber mit der Frist 31.12, also heute? Die korrigierte Abrechnung kommt ja dann erst evtl. im Januar, wie verhält sich das dann mit der Bezahlung der Nebenkosten. Hat der Vermieter darauf noch einen Anspruch? Er hat die Abrechnung vom Hausverwalter ende August bekommen.
Gruß Thomas
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