Ist das eine Kündigung wegen Abriss oder Verkauf?

  • Hallo,

    gerne würde ich mich an euch wegen einer Frage bezüglich einer Kündigung wenden. Das haus, in welchem ich gewohnt habe, wurde vererbt. Nun möchten mir die Erben mit folgendem Wortlaut kündigen:
    "[Anrede],... aufgrund des Verkaufes des Wohnhauses an einen Bauträger bin ich gezwungen o.g. Wohnung fristgemäß zum 30.03.2015 zu kündigen. (Haus wird abgerissen)"

    Ist dies Rechtens? Meinem Verständnis nach, reicht das nicht als Begründung aus.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/ku…itz_000805.html
    "Soll ein in vermietetem Zustand erworbenes Objekt wegen eines bevorstehenden Verkaufes gekündigt werden, bedarf es daher einer besonders ausführlichen Darlegung der Verkaufsgründe im Kündigungsschreiben, um dem Vorwurf der Spekulationsabsicht vorzubeugen."

    Danke für eure Hilfe!

  • Hallo Yomala,
    die Antworten hast Du ja bereits selbst gegeben.

    Frohes Neues. Danke für die Bestätigung. Bedeutet das jetzt die Kündigung ist nicht wirksam und ich muß wiederspreche? Oder kann der Vermieter Informationen nachreichen und damit die Kündigung gültig machen?

  • Oder kann der Vermieter Informationen nachreichen und damit die Kündigung gültig machen?


    Klar können die neuen Eigentümer das alte Haus nach entsprechender Darlegung der Gründe abreißen, um was Neues zu bauen. Das wird die Kündigung aber nicht verhindern, sondern nur Termin nach vorne verschieben.

    Lass dir doch deinen "freiwilligen" Auszug pekunär versüßen.

  • Yomala:

    "Das haus, in welchem ich gewohnt habe, wurde vererbt. Nun möchten mir die Erben mit folgendem Wortlaut kündigen:

    "[Anrede],... aufgrund des Verkaufes des Wohnhauses an einen Bauträger bin ich gezwungen o.g. Wohnung fristgemäß zum 30.03.2015 zu kündigen. (Haus wird abgerissen)"

    Ist dies Rechtens? Meinem Verständnis nach, reicht das nicht als Begründung aus.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/kue...tz_000805.html
    "Soll ein in vermietetem Zustand erworbenes Objekt wegen eines bevorstehenden Verkaufes gekündigt werden, bedarf es daher einer besonders ausführlichen Darlegung der Verkaufsgründe im Kündigungsschreiben, um dem Vorwurf der Spekulationsabsicht vorzubeugen."
    Bedeutet das jetzt die Kündigung ist nicht wirksam und ich muß wiederspreche? Oder kann der Vermieter Informationen nachreichen und damit die Kündigung gültig machen?"

    - Mein vorheriges Posting möchte ich relativieren: Ich kann nicht beurteilen, ob die vom VM genannte Begründung ausreicht. Es ist genausogut möglich, dass das die Gerichte unterschiedlich sehen. Deshalb würde ich einen in diesem Metier erfahrenen RA konsultieren.
    Es ist Dir natürlich unbenommen, dieser Kündigung zu widersprechen. Ausserdem dürfte eine Frist von drei Monaten m.E. viel zu gering sein; kommt drauf an, wie lange Ihr dort bereits wohnt. Ob das Nachreichen von weitergehenden Infos genügt vermag ich nicht zu beurteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. Januar 2016 um 15:53)

  • Hallo,

    gerne würde ich mich an euch wegen einer Frage bezüglich einer Kündigung wenden. Das haus, in welchem ich gewohnt habe, wurde vererbt. Nun möchten mir die Erben mit folgendem Wortlaut kündigen:
    "[Anrede],... aufgrund des Verkaufes des Wohnhauses an einen Bauträger bin ich gezwungen o.g. Wohnung fristgemäß zum 30.03.2015 zu kündigen. (Haus wird abgerissen)"

    Ist dies Rechtens? Meinem Verständnis nach, reicht das nicht als Begründung aus.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/ku…itz_000805.html
    "Soll ein in vermietetem Zustand erworbenes Objekt wegen eines bevorstehenden Verkaufes gekündigt werden, bedarf es daher einer besonders ausführlichen Darlegung der Verkaufsgründe im Kündigungsschreiben, um dem Vorwurf der Spekulationsabsicht vorzubeugen."

    Danke für eure Hilfe!

    Hallo, ein gutes neues Jahr erstmal,

    meinen Vorschreibern schließe ich mich vorbehaltslos an, sollte dem wirklich so sein, dass das Haus an einen Bauträger verkauft werden soll, dann wird das auch geschehen. Ob nun der neue Eigentümer (Bauträger) kündigt oder der alte das kann man nur spekulieren.

    Fakt wird sein, dass es gemutmaßt der Bauträger beim Kauf zur Bedingung macht, dass alle Mieter gekündigt sind!

    Die traurige Wahrheit wird sein, dass entweder der Eine oder der Andere eine Kündigung aussprechen wird, man kann es nur hinauszögern in dem man der jetzigen Kündigung widerspricht und sich darlegen lässt was, wann, wieso und überhaupt..............................etc.

    Gruß

    BHShuber

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