Hausreinigung über eine Fremdfirma

  • Unsere WBG will die Hausreinigung einer Fremdfirma übertragen.
    Es wurden alle Hausbewohner deshalb angeschrieben.
    Im Haus waren 7 Mieter nicht damit einverstanden und 4 Mieter haben früher schon freiwillig einen Vertrag unterschrieben.
    Im Nutzungsvertrag wird der & x die Hausordnung aufgeführt und in der Hausordnung steht, dass für die Sauberkeit und Reinigung alle Bewohner verantwortlich sind.
    Nach dem ersten Widerspruch der Mieter teilte man ihnen mit, dass man es mit den Vertretern der Genossenschaft abgestimmt hat.
    Nach wiederholtem Widerspruch werden die Vertreter nicht mehr genannt.
    Man teilt uns jetzt mit, dass man jetzt den rechtlichen Weg gehen muss.
    Man führt unseren Nutzungsvertrag, Nutzungsgebühr, Punkt y an.
    Hier steht unter allgemeine Betriebskosten:
    „Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung“.

    Wir sehen den Punkt im Zusammenhang mit der Ungezieferbekämpfung, da ansonsten die Hausordnung ja teilweise überfällig wäre.

    Die Mieter fühlen sich hintergangen und die WBG hat ihrer Meinung nach den Mietvertrag ausgehebelt.

    Was meint Ihr dazu? Im Übrigen bin ich der Neue und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit
    MfG

  • Hallo,

    wenn die Hausreinigung mietvertraglich als umlagefähige Neben- und Betriebskosten vereinbart sind, dann habt ihr sehr wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

    Ihr solltet euch zusammen tun und gemeinschaftlich die Mietvertäge bei einem Anwalt für Mietrecht darauf hin überprüfen lassen, dabei kann man sich dann auch gleich die weiteren Möglichkeiten erklären lassen, falls es denn welche gibt.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Verwaltung eine externe Firma mit der Reinigung des Treppenhauses beauftragt, wenn die Reinigung durch die Mieter einwandfrei abgelaufen wäre. Aber wenn euch vertraglich die Reinigung nicht auferlegt wurde, dann werdet ihr euch wohl oder übel an die putzfreien Zeiten gewöhnen müssen.

    P.S. Ich wohne auch in einer Genossenschaftswohnung und genieße den Umstand, dass Treppenhausreinigung und Winterdienst für mich zu Fremdworten geworden sind..

  • Ich Aber wenn euch vertraglich die Reinigung nicht auferlegt wurde, dann werdet ihr euch wohl oder übel an die putzfreien Zeiten gewöhnen müssen.


    Mietvertrag ist eventuell zweideutig.
    In der Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, sind die Mieter verantwortlich.

    Widerspruch zu

    Man führt unseren Nutzungsvertrag, Nutzungsgebühr, Punkt y an.
    Hier steht unter allgemeine Betriebskosten:
    „Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung“.

    12 Jahre wurden keine Hausreinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma durchgeführt.
    Es gab keine Beschwerden, eher zu der liederlichen Arbeit der Reinigungsfirma.

    MfG


  • 12 Jahre wurden keine Hausreinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma durchgeführt.
    Es gab keine Beschwerden, eher zu der liederlichen Arbeit der Reinigungsfirma.


    Und woher kommt die Erkenntnis, dass die Reinigungsfirma liderlich arbeitet, deren Einsatz ist doch erst ab demnächst geplant?

  • Die Beschwerden galten der alten Firma.
    Paar Häuser weiter arbeitet die angedachte Firma bereits und es gibt nur Beschwerden.
    Was soll auch für 5 € pro Monat ordentlich werden?
    10 cm Wasser im Eimer für 2-3 Häuser ohne kehren.
    MfG

  • Hallo Doppeldecker,
    das Problem haben viele Vermieter, wenn sie schlampige + uneinige Mieter haben. Setze Dich doch mal in die VM hinein...

    Ich schrieb bereits, dass die Mieter (unseres Hauses) die HO gründlich machen, besser als die Reinigungsfirma bisher. Es gab keinerlei Beschwerden.
    Außerdem sind wir verärgert, wenn die Reinigungsfirma schlampig arbeitet, dass wir uns mit der Firma auseinander setzten sollen.
    Die WBG will alles vom Tisch haben und hier auf unsere Kosten bei Aushebelung der Hausordnung
    MfG und einen guten Rutsch

  • Unsere WBG will die Hausreinigung einer Fremdfirma übertragen.

    Einfach mal so oder verschweigen Sie uns hier etwas? Warum, konnte ich aus Ihren Beitrag noch nicht herauslesen.

  • Ich weiß nicht, welche Hilfe du vom Forum erwartest? Für mich ist die Angelegenheit klar. Laut Betriebskostenverordnung ist die Umlage der Hausreinigung möglich. Diese Möglichkeit nutzt die Genossenschaft aus. Da spielt sicherlich auch die Tatsache eine Rolle, dass die Wohnungen für Mietinteressenten im fortgeschrittenen Alter attraktiv sein sollen.

    Wenn dir das alles nicht gefällt, verweigere die Zahlung und lass das Amtsgericht Gera darüber entscheiden.


  • Es gibt keinen Grund Gewohnheitsrechte nach 12 Jahren zu ändern

    Noch einmal ganz langsam. Hier im Forum wird kein Recht gesprochen, selbiges wird in deinem Fall nur in der Rudolf-Diener-Str. 1 in Gera verkündet. Darum ist für mich hier Schluss.

    Und nur so nebenbei: Gewohnheitsrechte gibt es im Mietrecht nicht, da musst du dir eine andere Argumentation ausdenken.

  • Für uns ist nichts klar:
    Die BKV ist die eine Sache, die Hausordnung auf die wir uns berufen die andere Sache.
    Es gibt keinen Grund Gewohnheitsrechte nach 12 Jahren zu ändern


    Gewohnheitsrechte gab es m.W. bis 1900 n.Chr.

  • Gewohnheitsrechte gab es m.W. bis 1900 n.Chr.

    Einverstanden
    Dann ändere ich obige Meinung ab.
    Die BKV ist die eine Sache, die Hausordnung auf die wir uns berufen die andere Sache.
    Es gibt keinen Grund die HO nach 12 Jahren zu ändern, da die Mieter die Reinigung stets zur besten Zufriedenheit aller erfüllten.
    Nach dem jetzigen Ist-Stand zahlen wir die Reinigungsfirma für 2016 und müssen laut Hausordnung die Reinigung auch durchführen.

    Wenn der Vermieter seinen Willen durchsetzen will, muss er zumindest die Hausordnung ändern.

  • Nach dem jetzigen Ist-Stand zahlen wir die Reinigungsfirma für 2016 und müssen laut Hausordnung die Reinigung auch durchführen.


    Doppelt gemoppelt...? Das würde ich mir vom VM schriftlich erklären lassen.

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