Doppelt gemoppelt...? Das würde ich mir vom VM schriftlich erklären lassen.
Das sehen wir auch so.
Ist doch stets unsere Meinung gewesen.
Danke Berny
Doppelt gemoppelt...? Das würde ich mir vom VM schriftlich erklären lassen.
Das sehen wir auch so.
Ist doch stets unsere Meinung gewesen.
Danke Berny
Gewohnheitsrechte gab es m.W. bis 1900 n.Chr.
Einverstanden
Dann ändere ich obige Meinung ab.
Die BKV ist die eine Sache, die Hausordnung auf die wir uns berufen die andere Sache.
Es gibt keinen Grund die HO nach 12 Jahren zu ändern, da die Mieter die Reinigung stets zur besten Zufriedenheit aller erfüllten.
Nach dem jetzigen Ist-Stand zahlen wir die Reinigungsfirma für 2016 und müssen laut Hausordnung die Reinigung auch durchführen.
Wenn der Vermieter seinen Willen durchsetzen will, muss er zumindest die Hausordnung ändern.
Für uns ist nichts klar:
Die BKV ist die eine Sache, die Hausordnung auf die wir uns berufen die andere Sache.
Es gibt keinen Grund Gewohnheitsrechte nach 12 Jahren zu ändern
Hier der Punkt der vom Nutzungsvertrag Absatz 4, 1e auf den man sich jetzt bezieht.
und die Hausordnung, auf die wir uns beziehen. HO ist Bestandteil Nutzungsvertrag.
Hier der Text der Begründung.
Ich suche hier Hilfe, was soll ich da verschweigen.
Würde mir doch nur schaden
Hallo Doppeldecker,
das Problem haben viele Vermieter, wenn sie schlampige + uneinige Mieter haben. Setze Dich doch mal in die VM hinein...
Ich schrieb bereits, dass die Mieter (unseres Hauses) die HO gründlich machen, besser als die Reinigungsfirma bisher. Es gab keinerlei Beschwerden.
Außerdem sind wir verärgert, wenn die Reinigungsfirma schlampig arbeitet, dass wir uns mit der Firma auseinander setzten sollen.
Die WBG will alles vom Tisch haben und hier auf unsere Kosten bei Aushebelung der Hausordnung
MfG und einen guten Rutsch
Die Beschwerden galten der alten Firma.
Paar Häuser weiter arbeitet die angedachte Firma bereits und es gibt nur Beschwerden.
Was soll auch für 5 € pro Monat ordentlich werden?
10 cm Wasser im Eimer für 2-3 Häuser ohne kehren.
MfG
Ich Aber wenn euch vertraglich die Reinigung nicht auferlegt wurde, dann werdet ihr euch wohl oder übel an die putzfreien Zeiten gewöhnen müssen.
Mietvertrag ist eventuell zweideutig.
In der Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, sind die Mieter verantwortlich.
Widerspruch zu
Man führt unseren Nutzungsvertrag, Nutzungsgebühr, Punkt y an.
Hier steht unter allgemeine Betriebskosten:
„Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung“.
12 Jahre wurden keine Hausreinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma durchgeführt.
Es gab keine Beschwerden, eher zu der liederlichen Arbeit der Reinigungsfirma.
MfG
Unsere WBG will die Hausreinigung einer Fremdfirma übertragen.
Es wurden alle Hausbewohner deshalb angeschrieben.
Im Haus waren 7 Mieter nicht damit einverstanden und 4 Mieter haben früher schon freiwillig einen Vertrag unterschrieben.
Im Nutzungsvertrag wird der & x die Hausordnung aufgeführt und in der Hausordnung steht, dass für die Sauberkeit und Reinigung alle Bewohner verantwortlich sind.
Nach dem ersten Widerspruch der Mieter teilte man ihnen mit, dass man es mit den Vertretern der Genossenschaft abgestimmt hat.
Nach wiederholtem Widerspruch werden die Vertreter nicht mehr genannt.
Man teilt uns jetzt mit, dass man jetzt den rechtlichen Weg gehen muss.
Man führt unseren Nutzungsvertrag, Nutzungsgebühr, Punkt y an.
Hier steht unter allgemeine Betriebskosten:
„Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung“.
Wir sehen den Punkt im Zusammenhang mit der Ungezieferbekämpfung, da ansonsten die Hausordnung ja teilweise überfällig wäre.
Die Mieter fühlen sich hintergangen und die WBG hat ihrer Meinung nach den Mietvertrag ausgehebelt.
Was meint Ihr dazu? Im Übrigen bin ich der Neue und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit
MfG
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