Nebenkostenabrechnung

  • Guten Abend,

    ich habe gerade die Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen, dort wird der Posten "Kanalverstopfung" berechnet. Sehe ich das richtig, dass dies unter Instandhaltung/Reparatur laufen müsste und somit nicht auf die Mieter umgelegt werden kann? Im Mietvertrag ist der Posten "Kanal/Entwässerung/Fäkalienabfuhr" aufgeführt, aber das hat mit der Entfernung einer Verstopfung doch nichts zu tun, oder? Zudem werden die Anschaffungskosten für Besen, Kehrschaufel etc. aufgeführt, bei diesem Posten bin ich mir nicht sicher, evtl. weiß jemand mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Minn (30. Dezember 2015 um 19:24)

  • Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, so muss der Vermieter die Kosten der Schadensbeseitigung tragen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um Instandsetzungskosten.

  • Die Beseitigung einer Verstopfung gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

    Du kannst der Abrechnung in diesem Punkt widersprechen oder den Betrag einfach raus rechnen und den VM mitteilen warum Du den Endbetrag der Abrechnung gemindert hast.

    Zu Besen, Kehrschaufel etc.:

    Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte

    Abrechnen darf der Vermieter die Kosten der Reinigungsmittel und der Reinigungsgeräte, sofern es sich bei den Geräten nicht um die Erst- oder Ersatzanschaffung handelt.

    http://deutschesmietrecht.de/betriebskosten…ereinigung.html

  • Danke, das hatte ich mir schon gedacht, dann werde ich mal widersprechen...


    Richtig. Denn BK sind stets (jährlich) wiederkehrende Kosten, also keine Rohverstopfung, Geräteanschaffung o.ä.

  • Kann man solche falsch berechneten Posten notfalls auch mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnen (nach bestimmter Frist, Anmahnung und Ankündigung natürlich)?

  • Kann man solche falsch berechneten Posten notfalls auch mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnen (nach bestimmter Frist, Anmahnung und Ankündigung natürlich)?


    Würde ich dann von der nächsten Mietzahlung nach schriftlicher Ankündigung abziehen.

  • Gut, ich wollte erstmal wissen, ob das rechtlich möglich ist, wovon ich eigentlich ausgegangen bin, da ich mit Problemen rechne. Das wäre dann die einfachste Vorgehensweise!

  • Kann man solche falsch berechneten Posten notfalls auch mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnen (nach bestimmter Frist, Anmahnung und Ankündigung natürlich)?

    Man kann sie von den Gesamtkosten der Abrechnung abziehen. Sprich die Abrechnung selbst korrigieren, nicht mit den laufenden Zahlungen verrechnen.

  • Ich habe ein Nebenkostenguthaben, was allerdings höher sein müsste, da diese falschen Posten noch addiert werden müssen. Daher hatte ich gedacht, diese Summe -nur im Notfall- mit der Nebenkostenvorauszahlung zu verrechnen, da ich damit rechnen muss, das Geld nicht zu bekommen, leider.

  • Ich habe ein Nebenkostenguthaben, was allerdings höher sein müsste, da diese falschen Posten noch addiert werden müssen. Daher hatte ich gedacht, diese Summe -nur im Notfall- mit der Nebenkostenvorauszahlung zu verrechnen, da ich damit rechnen muss, das Geld nicht zu bekommen, leider.


    Von der (Gesamt-)Mietzahlung, nicht NK-VZ.

  • Hmm, ich hatte gedacht, die reine Mietzahlung wäre in dem Fall außen vor bzw. sollte nicht gemindert werden, allerdings wäre der Betrag auch niedriger als die Nebenkostenvorauszahlung.

  • Auf mein Schreiben, in dem ich die Verrechnung des Guthabens mit den Nebenkostenvorauszahlungen für März angekündigt habe, hat mein Vermieter nun so wortwörtlich reagiert:

    "Hiermit untersage ich Ihnen, irgendwelche Verrechnungen mit den Nebenkostenvorauszahlungen vorzunehmen. Dies ist nicht zulässig. Ich erwarte die Nebenkostenvorauszahlungen in voller Höhe! Es steht Ihnen aber frei, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
    Im übrigen lege ich Ihnen nahe, die Wohnung fristgerecht zu kündigen und auszuziehen."

    Ich denke, unter solchen Umständen wäre es vielleicht besser, einfach einen Mahnbescheid loszulassen-das Schreiben sollte ich vielleicht besser ignorieren? Ich war heute, gelinde gesagt, etwas verwundert.

  • "Hiermit untersage ich Ihnen, irgendwelche Verrechnungen mit den Nebenkostenvorauszahlungen vorzunehmen. Dies ist nicht zulässig.


    Aufgrund welcher Rechtsvorschrift, würde ich rückfragen.

  • Von der (Gesamt-)Mietzahlung, nicht NK-VZ.


    Die NK-VZ kannst Du auch selbst neu berechnen und festsetzen: Den bereinigten Jahresbetrag/12 ergibt die neue mtl. VZ. Dies würde ich dem VM schriftlich mitteilen, Wirkung ab nächster Mietzahlung. Ebenso, dass ich das bereinigte NK-Guthaben von der nächsten Mietzahlung abziehen werde. Auf sein Schreiben garnicht eingehen.

  • Ja, so etwas hatte ich auch schon irgendwo gelesen, und auch, dass man als Mieter berechtigt ist, auch ein selbsterrechnetes Guthaben zu verrechnen. Die Posten, um die es geht, sind ja eindeutig nicht umlegbar. Er will wahrscheinlich nur bezwecken, dass ich es nicht abziehe und meint, mich einschüchtern zu wollen. Ganz normal ist eine solche Reaktion allerdings nicht.

  • Ja, so etwas hatte ich auch schon irgendwo gelesen, und auch, dass man als Mieter berechtigt ist, auch ein selbsterrechnetes Guthaben zu verrechnen. Die Posten, um die es geht, sind ja eindeutig nicht umlegbar. Er will wahrscheinlich nur bezwecken, dass ich es nicht abziehe und meint, mich einschüchtern zu wollen. Ganz normal ist eine solche Reaktion allerdings nicht.


    Bitte halte uns weiterhin informiert.

  • Hallo,
    komme gerade vom Mieterverein, dort wurde mir bestätigt, dass die von mir angezweifelten Nebenkostenposten tatsächlich ale nicht umlagefähig sind. Knackpunkt bei der Sache ist allerdings wohl, dass mein Mietvertrag ein Aufrechnungsverbot beinhaltet:

    "Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen aus einem anderen Schuldverhältnis sind ausgeschlossen, es sei denn, es handele sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. " Es werden dann noch §§536a, 539 BGB genannt.

    DEr Anwalt beim Mieterverein meinte, es wäre sicherer, einfach einen Mahnbescheid loszulassen.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/aufrechnung.htm

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