Guten Abend,
ich habe gerade die Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen, dort wird der Posten "Kanalverstopfung" berechnet. Sehe ich das richtig, dass dies unter Instandhaltung/Reparatur laufen müsste und somit nicht auf die Mieter umgelegt werden kann? Im Mietvertrag ist der Posten "Kanal/Entwässerung/Fäkalienabfuhr" aufgeführt, aber das hat mit der Entfernung einer Verstopfung doch nichts zu tun, oder? Zudem werden die Anschaffungskosten für Besen, Kehrschaufel etc. aufgeführt, bei diesem Posten bin ich mir nicht sicher, evtl. weiß jemand mehr.