Beiträge von MarioS

    Danke für die hilfreichen und flotten Antworten.
    Ironische Antworten sind nicht hilfreich und dienen meist nur der Selbstdarstellung, daher nein danke.

    Auch wenn eine Nachzahlung ansteht, die nachweislich unrechtmäßig überhöht ist, war dies nur eine Frage.
    Ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass die Abrechnung am 24. kommt.
    Bei meinem alten Vermieter habe ich die Abrechnung nach einem halben Jahr bereits bekommen.

    Hallo liebe Leute,

    wir haben kurz vor Ablauf der Frist die Betiebtskostenabrechnung für 2014 bekommen.
    Nun wurde der Brief auch noch an "Marco X" geschickt.
    Ich heiße allerdings Mario. (der Nachname war richtig)
    Weiterhin wurde der Name meines Mitbewohners, der mit im Mietvertrag steht, nicht mit angegeben.

    Frage ist nun, ob ich den Brief wegem falschen Namen und fehlendem zweiten Namen zurückschicken kann.
    Zweite Frage ist, wenn dies möglich ist, läuft die Frist für die Zustellung der Betriebskostenrechnung für den Vermieten dann weiter?

    Viele Grüße
    Mario

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