Beiträge von brana

    der Zutritt zur Wohnung war aber nur erlaubt, um einem eventuellen Nachmieter die Räume zu zeigen. Und nicht um bereits Arbeiten für den Nachmieter durch zu führen, wie das Abschleifen der Haustür, eines Fensters, etc. was ich dann noch lackieren soll..
    Allerdings werde ich trotzdem versuchen, mich auf vernünftige Weise mit dem Vermieter zu einigen. Weitere Renovierungen meinerseits in der Wohnung will ich nicht leisten, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe. Da der Vermieter selbst den Mietvertrag (7 Seiten) in aller Ausfühlichkeit was ich als Mieter zu leisten und zu beachten habe, geschrieben hat, plus zwei Seiten noch Hausordnung angehängt hat, denke ich dass er das Übergabeprotokoll bei Einzug absichtlich abgelehnt hat, um mir bei Auszug die Renovierung aufs Auge drücken zu können. Er schrieb, der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei der Übergabe. Bei der Pingeligkeit, wie der Vertrag verfasst ist, hätte er sicher "renoviert" dort dort eingefügt, wenn es so gewesen wäre.

    vielen Dank!
    ich habe noch eine weitere Frage, da ich nicht weiß, ob es sich bei der Regelung der Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag um eine noch gültige Regelung handelt:
    3. Die Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter. Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere Anstrich und Lackierung der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, sowie sämtliche Holzteile und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
    Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel in folgenden Abständen durchzuführen:
    Küche, Bad: 3 Jahre
    Wohn- und Schlafraum, Flur, Diele und Toilette: 5 Jahre
    Nebenräume: 7 Jahre
    Bei Auszug des Mieters vor Ablauf der Abstände, muss sich der Mieter gemäß der verlaufenen Zeit anteilsmäßig an den dann anfallenden Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligen.

    lieber Gruß
    Brana

    Ich habe vor gut 6 Jahren eine unrenovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag steht: bei Beendigung der Mietzeit sind die Räume vertragsgemäß in sauberem Zustand renoviert zurück zu geben. Außerdem wird auf die Fristen für Schönheitsreparaturen hingewiesen. Leider gab es kein Übernahmeprotokoll. Ich habe die bewohnten Räume während meiner Wohnzeit neu gestrichen, sie sind auch in sauberem ordentlichen Zustand. Die Türzargen, die bei Übernahme schon einige kleine Macken hatten habe ich allerdings so gelassen. Bei der Endabnahme verlangte der Vermieter nun, dass ich ihm einen Betrag für das Schleifen und Streichen der Türen zahle. Er hatte selbst auch schon ohne Absprache, in meiner Abwesenheit die klemmende Wohnungstür abgeschliffen, im Bad ein Fenster abgeschliffen, welches ich auch neu lackieren soll (innen). Im jetzigen Zustand hat er die Wohnung nicht abgenommen. Darf der Vermieter derartige Arbeiten in der Wohnung ohne Absprache vornehmen? Er durfte die Wohnung nach Absprache nur mit eventuellen Nachmietern betreten, um die Wohnung zu zeigen, da ich in 50km Entfernung arbeite. Muss ich die Renovierung wirklich übernehmen, oder bezahlen? Wer weiß, was er noch alles in meiner Abwesenheit inzwischen verändert und von mir dann dafür die Instandsetzung verlangt...

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