Mietvertrag komplett ungültig?

  • Hallo zusammen,

    Ich lebe eigentlich in einer 2er WG in der allerdings mein Mitbewohner am 15.12. ausgezogen ist. Der neue Mitbewohner bestand auf einen Untermietvertrag, bisher waren die Mitbewohner immer gleichberechtigte Mieter. Da ich nicht viel Ahnung davon habe, habe ich mich bequatschen lassen und obwohl der Hauseigentümer wohl nichts davon weiß einen Untermietvertrag unterschrieben (Er ist der Untermieter). Dazu kommt, dass ich ihm bei der Besichtigung erzählt habe, dass ich eine Ausbildung mache, obwohl ich die vor ein paar Monaten abgebrochen habe. Nun ist er nach 2 Tagen wieder ausgezogen und ist der Meinung, dass der Mietvertrag nichtig ist, da er nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und beruft sich auch auf § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung. Stimmt das so oder geht es ihn nicht eigentlich gar nichts an als was ich/ob ich arbeite?

    Danke im Vorraus,
    Hummel

  • dass der Mietvertrag nichtig ist, da er nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und beruft sich auch auf § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung. Stimmt das so oder geht es ihn nicht eigentlich gar nichts an als was ich/ob ich arbeite?

    Das ist natürlich ganz großer Quatsch, was dein "Untermieter" erzählt. Auch wenn der Hauptvermieter nichts von der Untermietung weiß ist der Mietvertrag gültig. Die einzige Täuschung, die hier vorliegt, findet im Kopf deines "Untermieters" statt und er hat sich an die Regeln für die Kündigung zu halten. Die da wären: Bei einer Vermietung eines leeren Zimmers, das der Mieter möbliert hat, beträgt die Frist 3 Monate. Hat er aber ein von dir möbliertes Zimmer bekommen, dann kann er bis zum 15. Januar zum 31. Januar 2016 kündigen.

  • danke :) Also er hat es nicht möbliert, er hat die 2 Tage auf einer Isomatte übernachtet. Ich habe ihm jedenfalls keine Möbel überlassen. Es gibt nur ein paar Möbel in Küche und Bad die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen waren, aber das dürfte ja irrelevant sein.

  • Dein Untermieter erzählt Dir einen vom Pferd.

    Natürlich ist der Vertrag zwischen Euch beiden gültig.

    Das Dein Vermieter der Untervermietung nicht zugestimmt hat ist völlig wurscht bzw. allein Dein Problem.

  • Hallo Hummel91,
    Dein MV mit dem "Unter"Mieter ist natürlich gültig, er kann von ihm mit ges. Frist (3 Monate) gekündigt werden.
    Ob Du k/eine Ausbildung machst oder (nicht) berufstätig bist, ist irrelevant. Du bist sein Vermieter, sonst nix.

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