Beiträge von Hummel91

    danke :) Also er hat es nicht möbliert, er hat die 2 Tage auf einer Isomatte übernachtet. Ich habe ihm jedenfalls keine Möbel überlassen. Es gibt nur ein paar Möbel in Küche und Bad die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen waren, aber das dürfte ja irrelevant sein.

    Hallo zusammen,

    Ich lebe eigentlich in einer 2er WG in der allerdings mein Mitbewohner am 15.12. ausgezogen ist. Der neue Mitbewohner bestand auf einen Untermietvertrag, bisher waren die Mitbewohner immer gleichberechtigte Mieter. Da ich nicht viel Ahnung davon habe, habe ich mich bequatschen lassen und obwohl der Hauseigentümer wohl nichts davon weiß einen Untermietvertrag unterschrieben (Er ist der Untermieter). Dazu kommt, dass ich ihm bei der Besichtigung erzählt habe, dass ich eine Ausbildung mache, obwohl ich die vor ein paar Monaten abgebrochen habe. Nun ist er nach 2 Tagen wieder ausgezogen und ist der Meinung, dass der Mietvertrag nichtig ist, da er nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und beruft sich auch auf § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung. Stimmt das so oder geht es ihn nicht eigentlich gar nichts an als was ich/ob ich arbeite?

    Danke im Vorraus,
    Hummel

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