Gravierende Mängel in der Küche - Aufhebungsvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und bräuchte euren Rat:
    Ich wohne in meiner Wohnung (BaWü) seit Anfang Oktober, Besichtigungstermin war Mitte August. Schon beim Besichtigungstermin sagte der Vermieter, dass die Einbauküche (mit im Mietpreis enthalten) "in den nächsten beiden Wochen" fertiggestellt wird. Mittlerweile ist es Ende Dezember und ich habe

    1. immer noch keinen Kühlschrank (und die Lagerung auf dem Balkon ist aufgrund der schwankenden Temparaturen auch nicht mehr möglich),

    2. eine Ecke, in die noch ein Regal sollte, ist immer noch unverputzt und umtapeziert

    3. die Dunstabzugshaube fehlt - was das schlimme ist: Im neuen Fliesenspiegel wurden die Aussparungen für die Steckdosen (direkt über dem Kochfeld) zu klein gefräst, was bedeutet, dass die Steckdosen herausstehen und der Dampf direkt in die Wand/Steckdose zieht. Ich habe absolut keine Ahnung von Elektrik, aber da es zwischenzeitlich beim Benutzen in der Steckdose funkt, kann das nicht gut sein (Gefahr für Leib und Leben??)

    4. (im Zusammenhang mit Punkt 3): Es sind immer noch keine Rauchmelder eingebaut

    5. Die Spülmaschine ist nicht funktionsfähig

    Außerdem zwei Quadratmeter, die ich im Wohnzimmer nur eingeschränkt nutzen kann, weil der neue Parkettboden an dieser Stelle nicht versiegelt wurde.

    Jetzt habe ich natürlich regen Kontakt mit dem Vermieter gesucht, ihm entsprechende Fristen gesetzt für die Reparaturen. Seit sechs Wochen verspricht er mir jedes Wochenende zu kommen (Er wohnt recht weit weg) und es zu richten. Ausreden wie "Ich war schon unterwegs, aber der Hänger mit dem Ersatzkühlschrank ist kaputtgegangen" oder aktuell "Am Wochenende wurde ich von einem Fahrradfahrer umgefahren, und darf jetzt keine langen Autofahrten mehr machen" stehen an der Tagesordnung.

    Nach seiner Aussage kann die ursprüngliche Firma, die die Küche angefangen hat aufgrund von Schlachtleistung und daraus resultierenden Streitigkeiten, die Küche nicht fertigstellen. Und mit der Beschaffung eines Ersatzkühlschranks durch mich und der anschließenden Verrechnung mit der Miete ist er nicht einverstanden.

    NUN ZU MEINER FRAGE: Zwischenzeitlich habe ich, nachdem ihm Mietminderungen anscheinend nichts ausmachen, eine neue Wohnung auf Anfang März gefunden und möchte ihm einen Mietaufhebungsvertrag zukommen lassen. Hat jemand Erfahrungen mit den notwendigen Schritten? Was kann ich tun, dass ich vor der Kündigungsfrist rauskomme? Oder ist das sogar Grund (Vor allem der Kühlschrank) für eine fristlose Kündigung?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Liebe Grüße

    Tobi

  • Mietminderung hast Du ja schon vorgenommen.

    Gründe für eine außerordentliche Kündigung kann ich nicht erkennen.

    Zunächst solltest ordentlich kündigen. Das ist noch bei Zugang bis 05.01.2016 zum 31.03.2016 möglich.

    Sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.

    Einem Aufhebungsvertrag muß der Vermieter nicht zustimmen.

    Zitat

    Und mit der Beschaffung eines Ersatzkühlschranks durch mich und der anschließenden Verrechnung mit der Miete ist er nicht einverstanden.

    Das muß er auch nicht. Tu es und fertig.

    Bliebe allerdings die Frage was genau zur EBK vertraglich vereinbart wurde.

    Mit Kühlschrank und Abzugshaube?

    Wurden die Mängel bei Mietbeginn nachweisbar, z. B. im Übergabeprotokoll, dokumentiert bzw. zeitnah nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt?

  • Hallo anitari,

    danke, für deine schnelle Rückmeldung.

    In der Vereinbarung über die Küche ist der Kühlschrank aufgeführt, die Abzugshaube allerdings nicht.

    Glücklicherweise habe ich jeden der Mängel damals dezidiert in der Mängelliste aufgeführt.

    Gruß

    Tobi

  • Hallo anitari,

    danke, für deine schnelle Rückmeldung.

    In der Vereinbarung über die Küche ist der Kühlschrank aufgeführt, die Abzugshaube allerdings nicht.

    Glücklicherweise habe ich jeden der Mängel damals dezidiert in der Mängelliste aufgeführt.

    Gruß

    Tobi

    Hallo Tobi,

    wurde in der Mängelliste oder Übergabeprotokoll auch schriftlich vermerkt, dass der Vermieter diese Mängel in Ordnung zu bringen hat?

    Das ist wichtig, denn er könnte, ja die Betonung liegt auf könnte auch behaupten, dass die Mängel bei Mietbeginn vom Mieter akzeptiert wurden, somit hätte der Mieter die Wohnung in Kenntnis der Mängel akzeptiert und angemietet.

    Wie schon erwähnt, könnte!

    Ansonsten wäre noch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zum 31.03.2016 wenn die Kündigung fristgemäß zugestellt wurde.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Tobias,
    meine Vorredner haben schon alles gesagt, ich schliesse mich an.
    An was für eine Art von Vermieter Du da geraten bist, müsste Dir ja inzwischen deutlich geworden sein. Solche Leerpfosten versuchen es immer wieder...
    Auch ich würde sofort zum nächstmöglichen Termin (31.03.2016) schriftlich nachweisbar kündigen (macht sich als Weihnachtsgeschenk besonder "gut"...)..

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